BUWOG-Prozess

Grasser-Prozess: Früh Schluss nach dem Hochfahren

Karl Heinz Grasser musst am Mittwoch nur kurz im Gerichtssaal bleiben.
© ROLAND SCHLAGER

Mehrere geladene Zeugen hatten bereits im Vorfeld von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch gemacht. Am 17. Juni wird weiter verhandelt.

Wien – Am Dienstag wurde der Grasser-Prozess nach einer dreimonatigen Corona-Pause wieder aufgenommen, am Mittwoch war um elf Uhr Vormittags schon wieder Schluss. Mehrere geladene Zeugen hatten bereits im Vorfeld von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch gemacht. Die einzig verbliebene Zeugin des heutigen Tages nutzte ebenfalls das ihr – aufgrund ihrer damaligen beruflichen Tätigkeit – zustehenden Entschlagungsrecht.

Dafür waren die Nachwehen des gestrigen – je nach Lesart – "großen Lauschangriffs" (Grasser-Verteidiger Norbert Wess) oder des "Sturm im Wasserglases" (Oberstaatsanwalt Gerald Denk) heute allzeit präsent. So wurden die Zugangsbestimmungen für Angeklagte, Verteidiger, Gäste und Journalisten noch einmal verschärft. Erst wenn die Strafsache aufgerufen wird, dürfen sie den Gerichtssaal im Wiener Straflandesgericht betreten.

Am Dienstag war bekannt geworden, dass die Bild- und Tonaufzeichnungen im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts auch außerhalb der Hauptverhandlung erfolgen. Die Verteidiger von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wollten daraufhin gleich den gesamten Richtersenat wegen Befangenheit ablösen – was dieser in seiner Funktion als "Sitzungspolizei" ablehnte.

Urteil soll noch heuer fallen

Dazu stellte heute der Verteidiger des mitangeklagten Anwalts Gerald Toifl den Antrag, alle Bild- und Tonaufnahmen auszufolgen, damit er sehen könne was überhaupt aufgezeichnet worden sei.

Auch der Hauptangeklagte Grasser ergriff heute das Wort, allerdings nur um Seitenzahlen in der Anklage, auf die er in einer früheren Stellungnahme verwiesen hatte, richtigzustellen.

Am 17. Juni wird weiter verhandelt, Richterin Marion Hohenecker strebt noch heuer ein Urteil an, Grasser-Verteidiger Manfred Ainedter bezweifelt das. (APA)