Corona-Krise

Tausende nutzen die Kredit-Stundung: Gesetz vor Verlängerung

102.000 Tiroler sind in Kurzarbeit, 37.200 ohne Job, und damit kann auch die Stromzahlung zum Problem werden. Für die gibt es Kostenzuschüsse.
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Kredit oder Strom: Immer mehr Menschen in Tirol können aufgrund der Corona-Krise ihre Fixkosten nicht mehr be­glei­chen. Sie nützen die Möglich­keit, Zahlungen aufzuschieben oder zu reduzieren.

Von Brigitte Warenski

Innsbruck, Wien – Die Gefahr in Ver- und Überschuldung zu schlittern, ist in der Corona-Krise massiv gestiegen. Ob in Kurzarbeit oder ohne Job: Die Einnahmen vieler Tiroler sind gesunken, die fixen Ausgaben wie Miete, Kredit- oder Leasing­raten, Strom-, Wasser- und Telefonkosten oder Versicherungszahlungen bleiben aber gleich. Rund 37.200 Menschen sind laut Arbeitsmarktservice Tirol (AMS) derzeit arbeitslos, 102.000 in Kurzarbeit. Aber gerade für diese Menschen „stellt sich jetzt die Frage: Was bezahle ich, wenn sich nicht alles ausgeht?“, kennt der Geschäftsführer der Schuldenberatung Tirol, Thomas Pachl, die Sorgen der Tiroler in der Krise. Solang und soweit es möglich ist, nützt man normalerweise laut Pachl „die Möglichkeit, das Konto zu überziehen, auch wenn die Zinsen hoch sind“. Gibt es zusätzlich Ausgaben, etwa für Kleidung oder Schulmaterial, „wird das oft mit Ratenkäufen erledigt. Kommen diese Ratenzahlungen dann zu den monatlichen Verpflichtungen und zur bestehenden Kontoüberziehung hinzu, ist das gefährlich“, so Pachl.

„Es stellt sich für viele die Frage: Was bezahle ich, wenn sich nicht alles ausgeht?“Thomas Pachl 
(Schuldenberatung)
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Damit Ausgaben und Kosten nicht zur Zahlungsunfähigkeit führen, hat die Bundesregierung eine gesetzliche Stundung von Kreditraten und -zinsen eingeführt. Diese Möglichkeit wird in Tirol von Tausenden Konsumenten genützt. So wurden in allen acht Sparkassen in Tirol, die 154.500 Kunden betreuen, seit Beginn der Krise rund 8000 Stundungsanträge mit einem Ratenvolumen von 55 Millionen Euro eingebracht. „2500 Stundungen mit einem Ratenvolumen von 10 Millionen Euro gibt es allein bei der Tiroler Sparkasse“, sagt Tiroler-Sparkassen-Pressesprecherin Verena Wurnig. Bei einer beantragten Zins- und Ratenpause „wird die Laufzeit des Kredites dementsprechend verlängert“, erklärt Wurnig. Im Moment gilt, dass die Stundungen bis 30. Juni möglich sind, „aber wir rechnen damit, dass die gesetzliche Stundungsmöglichkeit bis 31. Oktober verlängert wird“.

Bei einer Zins- und Ratenpause wird die Laufzeit des Kredits dementsprechend verlängert.
Verena Wurnig 
(Tiroler Sparkasse)

Bei Tiwag und IKB haben Kunden angeklopft, um bei den Stromzahlungen finanziell entlastet zu werden. „Es wurden seit Beginn der Corona-Krise 458 Anträge für den Stromkostenzuschuss eingereicht. Davon wurden 409 vom „Netzwerk Tirol hilft“ – das für uns die Bedürftigkeit prüft – als förderungswürdig bewertet. Da der Förderbetrag noch nicht völlig ausgeschöpft ist, läuft er noch bis auf Weiteres“, so Egger.

Auch die Tiwag greift „zur Abfederung besonderer Härtefälle Kunden, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind, unter die Arme. Dieser Zuschuss wurde 500 Kunden ausgezahlt“, sagt Pressesprecher Christof Mergl.

Noch sind die Tiroler innen und Tiroler nicht so unter Druck, dass sie wichtige Versicherungen auflösen müssen, weil sie sich die monatlichen Zahlungen einfach nicht mehr leisten können. „Sollte vor allem der Tourismusmotor nicht richtig anspringen, dann könnte die finanzielle Krise vieler Menschen in Tirol aber im Herbst noch massiver kommen“, befürchtet Manfred Miglar, Uniqa-Tirol-Landesdirektor. Vorsorglich werden daher laut Miglar bereits jetzt die über 200 Kundenbetreuer „darauf vorbereitet, die besten Tipps zu geben, wo man sparen könnte und wo Stundungen möglich sind“

Gesetz steht vor Verlängerung

Wien – Im April hat die Bundesregierung ein gesetzliches Kreditmoratorium eingeführt. Damit haben Konsumenten und Kleinstunternehmer die Möglichkeit, Verpflichtungen für Rückzahlungen, Zins- oder Tilgungszahlungen ohne rechtliche Nachteile gestundet zu bekommen. Die Laufzeit des Kredites verlängert sich entsprechend den ausgesetzten Ratenzahlungen. Die gesetzliche „Covid-19-Stundung“ gilt für Kreditverträge, die vor dem 15.03.2020 abgeschlossen wurden.

Wer in den Genuss der Stundung kommt, erklärt Stefan Trittner, stv. Sprecher des Bundesministeriums für Finanzen: „Wenn der Verbraucher aufgrund der durch die Ausbreitung der Covid-19-Pandemie hervorgerufenen, außergewöhnlichen Verhältnisse Einkommensausfälle hat, die dazu führen, dass ihm die Erbringung der geschuldeten Leistung nicht zumutbar ist.“ Bisher wurden 103.636 gesetzliche Stundungen mit einem Volumen von 4,08 Milliarden Euro umgesetzt. Der Anwendungszeitraum des Kreditmoratoriums wurde am Freitag per Initiativantrag bis 31. Oktober verlängert. Zu diesem Initiativantrag fehlt noch der formelle Beschluss im Parlament. Erst wenn das Gesetz vorliegt, dürfen die Banken aktiv werden und die Stundungen – wieder auf schnellem Weg über Online-Formulare – verlängern. (wa)