Deutschland

AfD-Verfassungsklage gegen Kritik Seehofers erfolgreich

Innenminister Horst Seehofer.
© MICHAEL KAPPELER

Karlsruhe – Der deutsche Innenminister Horst Seehofer (CSU) hat die AfD in ihren Rechten verletzt, indem eine heftige Kritik an der Partei auf der Internetseite seines Ministeriums veröffentlicht wurde. Das deutsche Bundesverfassungsgericht wertete dies am Dienstag als Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot, der die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzte.

Die Verfassungsrichter beanstandeten aber nicht grundsätzlich, dass Seehofer die AfD als "staatszersetzend" bezeichnet hatte. Auch Minister können sich damit weiter in den politischen Meinungskampf einmischen - allerdings vor allem in ihrer Rolle als Parteipolitiker. (Az. 2 BvE 1/19)

In einem zeitweilig auch auf der Ministeriumsseite veröffentlichten Presseinterview sagte Seehofer im September 2018 über die AfD unter anderem: "Die stellen sich gegen diesen Staat. Da können sie tausendmal sagen, sie sind Demokraten." Das sei bei einem "Frontalangriff auf den Bundespräsidenten" im Bundestag mitzuerleben gewesen. "Das ist für unseren Staat hochgefährlich", sagte Seehofer. "Ich kann mich nicht im Bundestag hinstellen und wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln. Das ist staatszersetzend."

Die AfD machte daraufhin in einem sogenannten Organstreitverfahren vor dem höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe geltend, Seehofer habe gegen seine Neutralitätspflicht als Minister verstoßen und das Recht auf Chancengleichheit der Parteien verletzt.

Nicht Äußerungen selbst bedenklich, sondern Plattform

Der Zweite Senat des Verfassungsgerichts entschied nun, dass die Interviewäußerungen selbst zwar verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden seien. Durch die Veröffentlichung auf der Internetseite habe der Bundesinnenminister allerdings auf Ressourcen zurückgegriffen, die ihm allein aufgrund seines Regierungsamts zu Verfügung stünden.

"Die Zulässigkeit der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung endet dort, wo Werbung für oder Einflussnahme gegen einzelne im politischen Wettbewerb stehende Parteien oder Personen beginnt", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Er hob zugleich hervor, dass Regierungsmitglieder außerhalb ihrer amtlichen Funktion weiterhin am politischen Meinungskampf teilnehmen könnten. Ansonsten wären Politiker von Regierungsparteien benachteiligt.

Es müsse aber sichergestellt sein, dass ein Rückgriff auf die mit dem Regierungsamt verbundenen staatlichen Ressourcen unterbleibe. "Eine Äußerung erfolgt insbesondere dann in regierungsamtlicher Funktion, wenn der Amtsinhaber sich in Form offizieller Publikationen, Pressemitteilungen sowie auf der Internetseite seines Geschäftsbereichs erklärt", sagte der Gerichtspräsident.

Ministerium will künftig strenger auf Veröffentlichungen achten

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU), verwies nach dem Urteil auf die grundsätzlich vom Verfassungsgericht bejahte Möglichkeit für Minister, sich in den politischen Meinungskampf einzumischen. Das Gericht habe klar gestellt, dass sie daran nicht nur mit angezogener Handbremse teilnehmen könnten, sagte Krings. Diese Klarstellung sei "sehr wertvoll". Dass solche Äußerungen dann nicht auf der Internetseite veröffentlicht werden könnten, akzeptiere das Ministerium. Es werde künftig genauer geschaut, was dort eingestellt werde.

AfD-Chef Jörg Meuthen bezeichnete das Urteil als "wichtigen Beitrag zur politischen Hygiene in Deutschland". Das Bundesverfassungsgericht habe festgestellt, dass ein Bundesinnenminister keine Regierungsressourcen nutzen dürfe, "um die Opposition zu diffamieren". Die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Alice Weidel, forderte den Rücktritt Seehofers. "Ein Innenminister als Verfassungsbrecher ist peinlich für das Kabinett und für das ganze Land", erklärte sie. (APA, AFP)

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