Ritter Sport siegt vor Gericht: Milka darf nicht quadratisch sein
Jeder dürfte den Slogan kennen: „Quadratisch. Praktisch. Gut." Das Format, mit dem Ritter Sport seine Schokolade anpreist, ist einzigartig. Und nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs in Deutschland soll das auch so bleiben.
Karlsruhe – Ritter Sport bleibt die einzige allseits bekannte quadratische Schokolade in den Supermarktregalen. Der Traditionshersteller aus Waldenbuch bei Stuttgart darf sich die charakteristische Verpackungsform weiter als Marke schützen lassen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in letzter Instanz entschieden. Die Konkurrenz von Milka hatte zehn Jahre lang versucht, das Monopol zu kippen – am Ende vergeblich.
Der BGH erklärte zur Begründung, das einzige wesentliche Merkmal der als Marken eingetragenen Warenverpackungen – Ritter Sport und Ritter Sport Minis – seien deren quadratische Grundflächen. Vom Markenschutz ausgeschlossen sei die Form einer Ware oder einer Verpackung nur dann, wenn sie der Ware einen wesentlichen Wert verleihe. Dafür bestünden bei den quadratischen Schokolade-Verpackungen aber „keine Anhaltspunkte". Der Verbraucher sehe die Verpackung zwar als Hinweis auf die Herkunft der Schokolade und verbinde damit Qualitätserwartungen. Die Form habe aber keinen künstlerischen Wert und führe auch nicht zu Preisunterschieden.
Der BGH musste seit Mitte Mai den Fall zum zweiten Mal prüfen. 2016 ordnete das Bundespatentgericht zunächst die Löschung der umstrittenen Marke an. Ein Jahr später hob der BGH diesen Beschluss wieder auf und verwies das Verfahren zurück an die Patentrichter, die den Löschungsantrag 2018 zurückwiesen. Dagegen zog Milka-Hersteller Mondelez erneut vor den BGH.
Ritter Sport: Das Quadrat ist unser Lila
Mondelez hatte sich seit Jahren bemüht, die eingetragene Marke löschen zu lassen. Ritter Sport im schwäbischen Waldenbuch erklärte am Donnerstag, „für uns als vergleichsweise kleines Familienunternehmen" besitze die quadratische Form der Verpackung den gleichen Stellenwert wie für die Gegenseite die individuelle lila Farbe, die ebenfalls markenrechtlich geschützt sei. Umfragen zeigten „bereits seit vielen Jahren", dass die überwiegende Mehrheit der Verbraucher in Deutschland mit einer quadratisch verpackten Schokolade die Marke Ritter Sport assoziiere.
Die Alfred Ritter GmbH & Co. KG in Waldenbuch bei Stuttgart hat sich die charakteristische Verpackung in den 1990er Jahren als Marke schützen lassen. Als Marke eingetragen ist eine Art Blanko-Verpackung: neutral ohne Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite. Experten sprechen von einer dreidimensionalen Marke oder Formmarke. Seit 1932 produziert das Unternehmen seine Schokoladentafeln im Quadrat und wirbt seit 1970 mit dem Slogan: „Quadratisch. Praktisch. Gut." Die Idee dahinter war, eine Schokolade auf den Markt zu bringen, die in eine Jackentasche passt und dabei nicht zerbricht.
Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München sind insgesamt gut 4900 solcher Marken registriert, rund 2200 davon „leben" noch, beim Rest ist der Schutz abgelaufen. Die Voraussetzungen für die Eintragung sind laut DPMA hoch. Denn eine Marke räume ihrem Inhaber viele Rechte ein. (dpa, AFP)