Verdächtiger im Fall Maddie: Braunschweig entscheidet über Freilassung
Darf der Tatverdächtige im Fall Maddie früher aus dem Gefängnis entlassen werden? Darüber muss nun das Landgericht Braunschweig entscheiden. Der Bundesgerichtshof beendet damit einen Zuständigkeitsstreit zwischen den Landgerichten Kiel und Braunschweig.
Braunschweig/Kiel – Das Landgericht Braunschweig muss entscheiden, ob der im Fall Maddie verdächtige Mann vorzeitig auf Bewährung aus der Haft entlassen werden kann. Der Bundesgerichtshof (BGH) beendete mit einem entsprechenden Beschluss einen Zuständigkeitsstreit der Landgerichte Braunschweig und Kiel, wie der BGH mitteilte.
Der in Kiel inhaftierte 43-Jährige steht im Verdacht, 2007 die dreijährige Madeleine McCann aus einer Ferienanlage in Portugal entführt zu haben. Die Ermittler in Deutschland sind überzeugt, dass das Kind tot ist.
Die aktuelle Entscheidung hat mit dem Fall Maddie jedoch nichts zu tun. Der Mann ist wegen Sexualstraftaten auch an Kindern vorbestraft und sitzt in Kiel eine Strafe ab, die 2011 das Amtsgericht Niebüll gegen ihn verhängte. Dabei ging es um den Handel mit Drogen.
Das Haftende ist für den 7. Jänner 2021 terminiert, zwei Drittel dieser Strafe waren am 7. Juni dieses Jahres verbüßt. Das Landgericht Kiel hatte den Antrag, den Rest zur Bewährung auszusetzen, nach Braunschweig zurückgewiesen.
Zur Begründung hieß es, dass sich das Gericht dort bereits mit der Frage befasst habe, als der Verurteilte vor seiner Verlegung nach Kiel noch in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel inhaftiert gewesen war. Die Kollegen in Braunschweig waren allerdings der Ansicht, dass ihre Zuständigkeit abgeschlossen war. (dpa, AFP)