Neue Verordnung

Gut zu wissen: Diese Regeln gelten bei der Einreise nach Österreich

(Symbolbild)
© CHRISTOF STACHE

Seit dieser Woche gelten in Österreich verschärfte Reisebestimmungen. Mitunter Personen aus 32 Risikogebieten nur mit negativem PCR-Test einreisen, für Drittstaatsangehörige gilt ein grundsätzliches Einreiseverbot. Durchreisen ohne Stopp sind weiter möglich. Alle Details der neuen Verordnung im Überblick.

Wien – Ab Donnerstag (30. Juli) gelten die neuen, strengeren Einreisebestimmungen für Österreicher sowie für Personen mit Wohnsitz in Österreich, die sich schon vor der Kundmachung der Verordnung im Ausland befunden hatten.

Für die Rückkehr nach Österreich aus Corona-Risikogebieten ist nun verpflichtend ein negativer PCR-Test notwendig. Liegt ein solcher bei der Einreise nicht vor, müssen die Betroffenen in zehntägige Heimquarantäne und den Test innerhalb von 48 Stunden nachholen. Drittstaatsangehörige, die über ein Schengen-Land einreisen, müssen auch mit einem negativen Testergebnis verpflichtend in Quarantäne.

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Beschränkte Einreise

Beschränkt ist die Einreise für Rückreisende sofern sie aus einem von definierten 32 Risikostaaten- bzw. gebieten kommen, die keine stabile Covid-19-Situation haben. In diesem Fall muss ein Gesundheitszeugnis (mit negativem PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist) mitgeführt werden. Alternativ kann man sich in (Heim-)Quarantäne begeben, muss aber auch dann innerhalb von 48 Stunden verpflichtend einen PCR-Test veranlassen – und zwar auf eigene Kosten. Bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses ist eine selbstüberwachte Quarantäne einzuhalten. Dafür ist eine Unterkunftsbestätigung vorzulegen. Wenn dieser Test nicht nachgeholt wird, bedeutet das eine Verwaltungsübertretung, die mit bis zu 1450 Euro zu bestrafen ist.

❌ Welche Staaten gelten derzeit als Risikogebiet?

Als Staaten bzw. Gebiete mit einem erhöhten Covid-19-Risiko gelten laut der Verordnung: Ägypten, Albanien, Bangladesch, Weißrussland (Belarus), Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, Indien, Indonesien, Iran, Kosovo, Mexiko, Moldau (Moldawien), Montenegro, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Senegal, Serbien, Südafrika, Türkei, Ukraine, Vereinigte Staaten und die Provinz Hubei (China).

Restriktionen gelten auch dann, wenn man nicht aus einem Risikogebiet, aber auch nicht aus einem als sicher eingestuften Staat kommt. Dann ist bei der Einreise ebenso ein PCR-Test vorzulegen. Dieser darf auch in diesen Fällen nicht älter als drei Tage sein. Kann dieses Attest nicht vorgelegt werden, ist eine 10-tägige Quarantäne anzutreten. Wenn währenddessen ein freiwillig durchgeführter PCR-Test negativ ist, kann die Quarantäne beendet werden. Eine Verpflichtung, einen solchen Test nachträglichen durchführen zu lassen, gibt es für diese Fälle nicht.

Einreise nur mit PCR-Test

Bisher musste bei der Einreise aus einem Risikogebiet ein ärztliches Attest vorgelegt werden, das nicht älter als vier Tage sein durfte. Die Neuregelung sieht vor, dass nun kein ärztliches Attest, sondern ein PCR-Test vorzulegen ist – und dieser darf nicht älter als drei Tage sein.

Welche Ausnahmen gibt es?

Ausnahmen vom Einreiseverbot gelten bei Drittstaatsangehörigen auch für Pflegepersonal, Saisonarbeitskräfte oder Diplomaten. Sofern sie sich nicht durchgehend in einem der als sicher eingestuften Länder aufgehalten haben, müssen auch sie einen negativen PCR-Test vorweisen und dann eine 10-tägige Heimquarantäne antreten. Diese kann verlassen werden, sobald ein währenddessen durchgeführter PCR-Test negativ ausfällt. Für Berufspendler ist eine Einreise mit Gesundheitszeugnis möglich. Auch dieses Zeugnis muss einen negativen PCR-Test bestätigen, der bei Einreise nicht länger als drei Tage zurückliegt. Eine selbstüberwachte Quarantäne ist nicht notwendig.

Wann gelten keine Einschränkungen?

Kommen Österreicher, EU- und EWR-Bürger oder Schweizer aus einem Staat mit einer stabilen Covid-19-Situation (etwa Deutschland, Italien, Schweiz, Norwegen) besteht freie Einreise. Die Person muss sich dafür aber in den vergangenen zehn Tagen ausschließlich in folgenden – derzeit sicheren – Staaten aufgehalten haben.

✅ Welche Staaten gelten derzeit als sicher?

Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, San Marino, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vatikan, dem Vereinigten Königreich und Zypern.

Keine Einschränkungen gibt es bei Staatsbesuchen und aus besonderen familiären Gründen – etwa Einreise von Lebenspartnern – und partnerinnen oder bei Anlässen wie Hochzeiten und Taufen. Die bloße Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp bleibt ohne Einschränkung möglich, heißt es in der Verordnung.

Wie sind die Regeln bei nicht sicher eingestuften Staaten?

Für all jene Österreicher, EU-und EWR-Staatsbürger, Schweizer Staatsbürger sowie all jene Personen, die einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben (sowie Personen mit Aufenthaltsberechtigung) gibt es auch Restriktionen, wenn sie nicht aus einem Risikoland, aber auh nicht aus einem als sicher eingestuften Land kommen. Dann ist bei der Einreise ebenso ein PCR-Test vorzulegen.

Was ist bei Drittstaatsangehörigen ohne Wohnsitz?

Für einreisende Drittstaatsangehörige ohne Wohnsitz gilt grundsätzlich ein Einreiseverbot, außer diese kommen aus dem Schengen-Raum und können einen negativen PCR-Test vorlegen, der ebenfalls nicht älter als drei Tage ist. Nach der Einreise haben diese Personen zusätzlich eine zehntägige (Heim-)Quarantäne anzutreten. Ein „Freitesten" aus der Quarantäne sei in diesem Fall nicht möglich. Für die Quarantäne ist eine Unterkunftsbestätigung vorzulegen; die Kosten dafür sind selbst zu tragen.

Dieser darf auch in diesen Fällen nicht älter als drei Tage sein, geht aus der Verordnung des Gesundheitsministers hervor. Kann ein solcher nicht vorgewiesen werden, müssen die Betroffenen in eine zehntägige (Heim-)Quarantäne. Diese kann entweder abgewartet werden oder (sofern die Betroffenen während dieser Quarantäne auf eigene Kosten einen PCR-Test durchführen lassen) bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses frühzeitig beendet werden. Im Gegensatz zu jenen Personen, die aus einem Risikoland kommen, gibt es für Rückkehrer aus diesen nicht näher definierten Gebieten aber keine Verpflichtung, einen solchen Test nachträglichen Test durchführen zu lassen.

Außenministerium rät „von allen nicht notwendigen" Auslandsreisen ab

Einreisebestimmungen sind nicht immer gegenseitig. Manche Länder haben ihre eigenen Einreisebestimmungen für Österreicher (noch) nicht aufgehoben oder erneut Beschränkungen verhängt, obwohl Österreich deren Bürger ungehindert einreisen lässt. So gerät Österreich gerät wegen der steigenden Corona-Zahlen wieder auf die Rote Liste anderer europäischer Staaten: Als erster EU-Staat seit der weitgehenden Liberalisierung des Reiseverkehrs vor knapp zwei Monaten führt Finnland am Montag wieder eine Quarantänepflicht für Einreisende aus Österreich ein.(APA)

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