Corona-Krise

Das Corona-Einmaleins: Kranke Kinder nicht zur Schule schicken

Leere Klassenzimmer soll es im kommenden Schuljahr möglichst selten geben.
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Im Herbst soll der Schulbetrieb „normal“ starten. Was an den Schulen möglich ist und wie unterrichtet werden kann, hängt von den Corona-Ampel-Farben ab. Minister Faßmann rät zur Vorsicht. Schulen werden gescreent.

1 Wie wird der Unterricht stattfinden?

Ohne Schichtbetrieb, ohne geteilte Klassen, ohne Masken. Hinterlegt ist die Corona-Ampel. Rückt die auf „Gelb“, dann tragen alle außerhalb des Klassenraums Mundschutz. Im Klassenraum nicht. Zeigt die Ampel „Rot“, kann es dazu kommen, dass auf Heimunterricht umgestellt wird.

2 Was tun, wenn mein Kind Schnupfen hat?

Anders als vielleicht gewohnt sollen Kinder mit Schnupfen zu Hause bleiben. Es gibt kaum Infektionen an Schulen, Kinder haben bei einer Infektion keine oder nur schwache Symptome. Dadurch sind sie weniger ansteckend, außer sie niesen. Das Ministerium erarbeitet noch Regeln, bei welchen Symptomen genau zu Hause zu bleiben ist.

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3 Was ist, wenn die Ampel grün ist?

Bei Ampelstufe „Grün“ soll es weitestgehenden Normalbetrieb geben, auch Schulveranstaltungen wie Skikurse sind erlaubt. Die Schulleiter sind dazu angehalten, das Risiko abzuschätzen.

4 Was passiert, wenn die Ampel gelb ist?

Ab Stufe „Gelb“ ist durchgehend Mund-Nasen-Schutz-Pflicht abseits des eigenen Sitzplatzes. Gesungen soll dann nur noch im Freien oder in der Klasse nur mit Maske werden. Sport gibt es nur noch im Freien, Kontaktsportarten gar nicht.

5 Was passiert bei Orange?

Ab Ampelfarbe „Orange“, die eine deutliche Ausweitung der Infektion bedeutet, wechseln die Sekundarstufen-II-Schüler dann in den „flexiblen“ Heim-unterricht. Die Schulen können sich auch autonom für Schicht-Präsenzbetrieb unter Auflagen entscheiden. Für alle Jüngeren gibt es dann keine Schulveranstaltungen mehr und Singen nur noch im Freien, Lehrerkonferenzen finden dann nur noch online statt.

6 Die Ampel schaltet auf Rot. Was dann?

Wenn die Corona-Ampel auf „Rot“ schaltet und es zum allgemeinen Lockdown in einem politischen Bezirk kommt, stellen alle betreffenden Schulen wieder auf Distance-Learning und Notbetrieb um. Dasselbe passiert bei Schließung einzelner Klassen oder Schulen. Im Kindergarten-Bereich gibt es bei Stufe „Rot“ unter anderem keine Durchmischung der Gruppen, Kinder im verpflichtenden letzten Kindergartenjahr dürfen dann daheimbleiben.

7 Was gilt an den Schulen?

Generell soll die Vermischung der Klassen untereinander vermieden werden, was sich auch auf die Pausengestaltung auswirken wird. Es gelten Regeln zum Händewaschen, zur Hust- und Nieshygiene sowie zum Abstandhalten. Das Klassenzimmer soll auch während des Unterrichts im 20-Minuten-Takt gelüftet werden. Außerdem sollen die Schulen so viel Unterricht wie möglich im Freien abhalten.

8 Was passiert bei einem Verdachtsfall?

Schüler mit Symptomen eines Covid-19-Infekts sollen zu Hause bleiben. Bei einem Verdachtsfall in der Klasse wird das betroffene Kind abgesondert und die Gesundheitsbehörde informiert. Diese entscheidet dann, ob die Abklärung vor Ort erfolgt und über Testungen von Kontaktpersonen.

9 Wie sieht das Kontaktmanagement in der Schule aus?

Ob enge Kontaktpersonen in Quarantäne müssen oder betroffene Schüler mit Mund-Nasen-Schutz am Unterricht teilnehmen können, ist noch offen. Die Schweiz macht Letzteres.

Corona-Ample an Schulen
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