Österreich

Drittes Geschlecht: Neuer Erlass für Dokumenteneinträge fertig

Symbolfoto.
© Jan Woitas

Wer nicht weiblich oder männlich ist, kann nun zwischen "divers", "inter", "offen" und "keinem Eintrag" im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) wählen, teilte das Innenministerium mit.

Wien – Der neue Erlass zum Umgang der Behörden mit dem Geschlechtseintrag in offiziellen Dokumenten ist fertig. Wer nicht eindeutig weiblich oder männlich – also intersexuell – ist, kann nun zwischen "divers", "inter", "offen" und "keinem Eintrag" im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) wählen, teilte das Innenministerium der APA am Mittwoch mit. Änderungen wie auch Berichtigungen sind möglich.

Der Erlass wurde in Zusammenarbeit von Innen- und Gesundheitsministerium und dem Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt überarbeitet. Er wurde am Mittwoch an die Länder und Gemeinden verschickt.

Weitere Eckpunkte der Regelung: Bei der Geburt legt der Anzeiger der Geburt (in der Regel Arzt oder Hebamme) die Bezeichnung oder keinen Ausdruck zum Geschlecht für das Kind fest. Änderungen, Ergänzungen oder die Löschung für jemanden, der nicht männlich oder weiblich ist, zu einem bestehenden Eintrag im ZPR erfolgen auf Information durch die betroffene Person oder deren gesetzlichen Vertreter. Eine Berichtigung des Geschlechtseintrags "männlich" oder "weiblich" auf eine Bezeichnung des dritten Geschlechts (oder umgekehrt) erfolgen auf Basis eines Fachgutachtens.

Bereits 2018 vor Verfassungsgerichtshof

Erstritten worden war dies vom intergeschlechtlich geborenen Alex Jürgen bzw. dem Rechtskomitee Lambda. Bereits 2018 hatte der Verfassungsgerichtshof das Recht auf Eintragung jenes Geschlechts, das der persönlichen Identität entspricht, anerkannt, und damit auch Bezeichnungen wie "divers", "inter" oder "offen". Tatsächlich ausgestellt wurden aber nur Dokumente mit dem Eintrag "X" oder "divers". Den von Jürgen gewünschten Eintrag "inter" verweigerte das Innenministerium unter Verweis darauf, dass das in der Software des Ministeriums nicht vorgesehen sei.

Im Juli 2020 erfolgte die Eintragung für Jürgen schließlich doch, damals noch als Einzelfallentscheidung. Begründet wurde das damit, dass das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich im Februar bestätigt hatte, dass der Eintrag entsprechend den Erkenntnissen der Höchstgerichte vorzunehmen sei. Damals wurde eine generelle Handlungsanleitung der Arbeitsgruppe zu Personenstandsfragen angekündigt, die nun da ist. (APA)

Begriffsklärungen

Intersexuelle sind Menschen, die sich genetisch, hormonell oder anatomisch nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen lassen.

💡 VARIATIONEN IM CHROMOSOMENSATZ:

Häufige Ursachen für Intersexualität oder auch sogenannte Zwischengeschlechtlichkeit sind Variationen im Chromosomensatz. Eine weibliche Geschlechtsidentität wird bestimmt durch zwei X-Chromosomen, eine männliche Identität durch die Kombination von einem X- mit einem Y-Chromosom. Uneindeutig wird das Körpergeschlecht dagegen, wenn etwa nur ein einziges X-Chromosom vorhanden ist.

Dieses sogenannte Turner-Syndrom führt zu einem äußeren weiblichen Erscheinungsbild und gilt als eine der häufigsten Ursache von Intersexualität. Es gibt aber auch die Variante von XXY-Chromosomen, dem sogenannten Klinefelter-Syndrom, mit einer äußerlich männlichen Geschlechtsausprägung. Daneben sind auch Variationen bei Geschlechtshormonen bekannt, die zu Intersexualität führen können.

💡 NICHT MIT TRANSIDENTITÄT VERWECHSELN:

Im Gegensatz zu intersexuellen Menschen sind transidente Personen (umgangssprachlich auch als „Transsexuelle“ bezeichnet) in ihrem biologischen Geschlecht eindeutig bestimmt. Diese biologischen Männer oder Frauen fühlen sich aber dem jeweils anderen psychischen Geschlecht zugehörig und streben teils über eine chirurgische oder hormonelle Therapie die Anpassung ihres Körpers an ihr psychisches Geschlecht an.

Eine körperliche oder seelische geschlechtsbezogene Zwischenstellung nehmen Transidente in der Regel nicht ein. Es geht bei ihnen laut einer Stellungnahme des Deutschen Ethikrats aus dem Jahr 2012 um die „Zugehörigkeit zum männlichen oder weiblichen Pol, bei den Intersexuellen hingegen um eine Zwischenstufe“.

💡 DISKRIMINIERUNG, BENACHTEILIGUNG UND GEWALT:

Der Stellungnahme zufolge ist die Lebensqualität von Intersexuellen im Alltag reduziert. „Diskriminierungs-, Benachteiligungs- und Gewalterfahrungen“ spielten dabei eine wichtige Rolle. Zudem beklagten Intersexuelle eine fehlende Aufklärung und Verwechslung mit Transsexualität, falsche medizinische Behandlung sowie Spott und Beleidigung. Es werde auch bemängelt, dass intersexuelle Menschen keinen Minderheitenschutz in der Gesellschaft genössen und sich als schutz- und würdelos erlebten.

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