Gut zu wissen: Reisewarnung für Tirol, das muss man beachten
Das deutsche Außenamt warnt vor Reisen nach Tirol, Wien und Vorarlberg. Auch die Schweiz, Belgien, die Niederlande und zuletzt Slowenien haben Teile Österreichs zum Risikogebiet erklärt. Dänemark hat alle neun Bundesländer auf eine rote Liste gesetzt. Das hat gravierende Konsequenzen für Reisende. Was es nun zu beachten gilt, lesen Sie hier.
Wien – Wegen der vielen Corona-Neuinfektionen hat das deutsche Robert-Koch-Institut Tirol, Vorarlberg und Wien zu Risikogebieten erklärt. Das deutsche Auswärtige Amt warnt offiziell vor „nicht notwendigen, touristischen Reisen" dorthin. Auch die Schweiz, Belgien, Dänemark, die Niederlande und zuletzt Slowenien haben bestimmte Regeln für Reisende aufgestellt.
Das gilt es zu beachten:
▶️ Einreise nach Deutschland aus Tirol, Wien oder Vorarlberg:
- Für alle Einreisenden (unabhängig von der Staatsbürgerschaft) aus „Risikogebieten" gilt grundsätzlich eine 14-tägige Quarantänepflicht.
- Diese kann laut den deutschen Behörden vermieden werden, wenn die Betroffenen einen negativen Coronatest bei sich haben, dessen Testentnahme nicht älter als 48 Stunden ist.
- In jedem Fall besteht die Verpflichtung, sich dann im Zuge eines Formalakts bei der regionalen Gesundheitsbehörde am Aufenthaltsort zu melden.
- Die Regeln in den 16 deutschen Bundesländern sind jedoch unterschiedlich. Man sollte sich vorab informieren, welche Vorschriften gelten.
- Konkretes Beispiel: In Bayern kann die Quarantäne verkürzt werden, indem sich die Einreisenden an einer der Teststationen an den bayerischen Autobahnen freiwillig testen lassen. Dann gilt die Quarantäne nur so lange, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.
- In einigen deutschen Bundesländern (darunter Bayern) gilt die Test- bzw. Quarantänepflicht erst nach einem Mindestaufenthalt von 48 Stunden in den Risikogebieten, in anderen beträgt der Mindestaufenthalt 72 Stunden, während in den meisten Bundesländern die Vorgaben unabhängig von der Aufenthaltsdauer gelten.
- Gesundheitskontrollen an der deutschen Grenze gibt es weiterhin keine. An den Grenzübergängen Walserberg und Kufstein werden auch im Rahmen der Grenzkontrollen die Gesundheits- und Quarantänemaßnahmen nicht kontrolliert. Deutsche Urlauber können bei ihrer Rückkehr nach Deutschland einen Gratistest in Anspruch nehmen.
Ab 15. Oktober vor Deutschland-Reisen Anmeldung nötig
Personen aus österreichischen Bundesländern, die Deutschland als Risikogebiet einstuft, müssen sich ab dem 15. Oktober vor der Einreise nach Deutschland digital anmelden. Die Anmeldung soll über ein neues Online-Portal erfolgen, wie die Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag berichtete. Derzeit gelten Tirol, Wien und Vorarlberg für Deutschland als Corona-Risikogebiete.
Nach dpa-Informationen erhält, wer seine Angaben in dem Portal eingibt, eine Bestätigung, die er bei einer Kontrolle – etwa am Flughafen durch die Bundespolizei – vorzeigen soll. Gleichzeitig gehen die Daten auch an das jeweils zuständige Gesundheitsamt. Wer seiner Verpflichtung zur Anmeldung nicht nachkommt, riskiert eine Geldstrafe. Ausnahmeregelungen soll es weiterhin für Berufspendler und andere Reisende im sogenannten kleinen Grenzverkehr geben.
▶️ Dürfen Reisende aus Tirol, Wien oder Vorarlberg übers Deutsche Eck?
Ja. Die Reisewarnung hat keine Auswirkungen auf Tiroler, Wiener und Vorarlberger, die über das Große oder Kleine Deutsche Eck nach Tirol oder Salzburg fahren wollen. Diese sind nur auf der Durchreise und fallen laut den deutschen Behörden unter den Titel „Grenzverkehr". Deshalb besteht keine Pflicht zur Vorlage eines negativen Coronatests, hieß es aus dem bayerischen Gesundheitsministerium.
Weiterhin ohne Einschränkung möglich ist auch die Durchreise übers kleine Walsertal in Vorarlberg.
▶️ Wie sieht es mit Pendlern oder Lieferdiensten aus?
Die deutschen Reisewarnung für Tirol, Wien und Vorarlberg hat keine Auswirkungen auf den Pendler- und Güterverkehr. Auch Reisende, die vom Flughafen Wien-Schwechat nach Deutschland reisen, sind davon ausgenommen, wenn sie sich in den 14 Tagen zuvor nicht in Tirol, Wien oder Vorarlberg aufgehalten haben.
▶️ Was ist mit Familienbesuchen?
Grenzübertritte in familiären Angelegenheiten sind von der Coronatest- bzw. Quarantänepflicht ausgenommen. Als familiäre Angelegenheiten, die eine Ausnahme von den Quarantänebestimmungen begründen, gelten die Pflege von Familienangehörigen, der Besuch des Lebenspartners, das Besuchsrecht der Kinder, medizinische Behandlungen und sonstige triftige Gründe.
▶️ Einreise von Wien kommend in die Schweiz:
Das gesamte Bundesland Wien gilt für die Schweiz als Risikogebiet. Die Einreisebestimmungen für Personen aus Wien in die Schweiz unterscheiden sich jedoch von den deutschen Regelungen:
Wer von Wien in die Schweiz einreisen möchte, muss eine verpflichtende zehntägige Quarantäne antreten, ein „Freitesten" ist nicht möglich.
▶️ Einreise nach Belgien:
Belgien hat Wien, Tirol und Vorarlberg auf die rote Liste gesetzt. Reisende aus diesen Bundesländern, die nach Belgien wollen, müssen einen negativen Test vorlegen, der unbedingt in Belgien durchgeführt werden muss – zusätzlich muss eine 14-tägige Quarantäne eingehalten werden, und zwar auch bei negativem Testergebnis.
▶️ Einreise nach Slowenien:
Auch Slowenien hat Wien, Tirol und Vorarlberg auf seine rote Liste für die Einreise gesetzt. Das beschloss die Regierung in Ljubljana am Sonntagabend, die Reisewarnung gilt ab Dienstag. Dann muss entweder nach der Einreise eine zehntägige Quarantäne angetreten oder ein negativer Covid-19-Test vorgelegt werden. Ausnahmen gelten unter anderem für Pendler und Geschäftsreisende.
▶️ Einreise aus Österreich kommend nach Dänemark:
Das dänische „Serum Institut" SSI setzte ganz Österreich auf die Liste jener Länder, welche die dänischen Risikokriterien nicht erfüllen. Reisende, die aus Österreich nach Dänemark zurückkommen, werden aufgefordert, sich einem Covid-Test zu unterziehen.