Arbeiterkammer kritisiert Rückrufaktion von Manner Powidl Knöpfen
Die Firma Manner hat ihr Produkt Powidl Knöpfe wegen möglicher Schimmelbildung zurück gerufen. Die Arbeiterkammer Tirol kritisiert, dass Verbraucher die betroffene Ware per Post zurückschicken sollen.
Wien, Innsbruck – Der Süßigkeitenproduzent Manner hat am Donnerstagnachmittag mehrere Chargen "Powidl Knöpfe" in der 180-Gramm-Packung zurückgerufen. "Im Zuge von internen Qualitätssicherungsmaßnahmen wurde festgestellt, dass es in diesen Chargen zu einem Fehler im Produktionsprozess gekommen ist, aufgrund dessen eine Schimmelbildung im Produkt nicht ausgeschlossen werden kann", teilte das Unternehmen mit. Betroffen sind Packungen mit Mindesthaltbarkeitsdatum 6.5.2021, 7.5.2021 und 8.5.2021.
Kritik kommt nun von der Arbeiterkammer Tirol. Die Konsumentenschützer fordern, dass im Sinne des erforderlichen Verbraucherschutzes bzw. eines in diesem Zusammenhang erforderlichen Services für Konsumenten die betroffenen Produkte bei jeder Verkaufsstelle zurückgegeben werden können und eine Rückerstattung des Kaufpreises vorzunehmen ist.
Laut der Aussendung werden folgende Chargen zurückgerufen
- Mindesthaltbarkeitsdatum 6.5.2021 und Chargennummer L13450127 L
- Mindesthaltbarkeitsdatum 6.5.2021 und Chargennummer L13450127 R
- Mindesthaltbarkeitsdatum 7.5.2021 und Chargennummer L13450128 L
- Mindesthaltbarkeitsdatum 7.5.2021 und Chargennummer L13450128 R
- Mindesthaltbarkeitsdatum 8.5.2021 und Chargennummer L13450129 L
- Mindesthaltbarkeitsdatum 8.5.2021 und Chargennummer L13450129 R
Manner bittet Konsumenten, die ein Produkt mit diesen Daten gekauft haben, dieses am Postweg - mit Angabe der Absenderadresse - an das Manner Konsumentenservice (Wilhelminenstraße 6, 1170 Wien) zu retournieren.
Die Käufer würden auch ohne Rechnung ein neues Produkt erhalten. Powidl Knöpfe mit anderem Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. anderer Chargennummer seien nicht betroffen und könnten bedenkenlos konsumiert werden, betonte das Unternehmen.
Ein nicht akzeptabler zusätzlicher Aufwand
Für die Arbeiterkammer Tirol ist die Aufforderung, die betroffenen Produkte per Post zurückzuschicken nicht nachvollziebar. „Es kann nicht sein, dass betroffene Verbraucher dahingehend angeleitet werden, die von einem Rückruf betroffenen Produkte ‚auf dem Postweg‘ an das Unternehmen zurückzusenden“, so AK Präsident Erwin Zangerl in einer Aussendung am Freitag. Dies würde einen nicht akzeptablen zusätzlichen Aufwand bzw. allenfalls darüber hinaus noch zusätzliche Kosten verursachen, die Verbrauchern nicht abverlangt werden können.
Daher werde das Unternehmen ersucht, die Mitteilung über den Produktrückruf entsprechend anzupassen bzw. in der Mitteilung klarzustellen, dass die vom aktuellen Rückruf erfassten Produkte bei jeder Verkaufsstelle gegen Rückerstattung des Kaufpreises (auch ohne Kaufbeleg) abgegeben werden können. (TT.com)