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Immobilien Dr. Rhomberg & Partner KG

Der erste Dr. Peter-Rhomberg-Förderungspreis wurde am 30. Oktober wegen Erkrankung des Preisträgers Mag. Markus Scharmer (kleines Bild unten) stellvertretend an Florian Fuchs übergeben. Univ.-Prof. Christian Markl (l.) und Dr. Peter Rhomberg (r.) gratulierten.
© Christine Hafele/Photo & Graphic

Der „Dr. Peter Rhomberg-Förderungspreis“ für hervorragende wohnrechtliche Arbeiten wird durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck in Kooperation mit Immobilien Dr. Rhomberg & Partner KG vergeben. Dr. Peter Rhomberg lud Univ.-Prof. Dr. Christian Markl, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, zum Expertengespräch ein.

Was ist für Sie das Besondere an diesem Preis?

Markl: Das Gerücht, dass die Universität als Elfenbeinturm gesehen wird, wo man vor sich hinforscht, ist zwar sehr verbreitet, nichtsdestotrotz unrichtig. Die Universität hat den Auftrag, zu forschen und neue Erkenntnisse zu gewinnen. In hohem Maße setzt dies die Rechtswissenschaftliche Fakultät in Innsbruck in vielen Rechtsbereichen um, die bspw. auch in der Wirtschaft umgesetzt werden und bildet somit eine Plattform für Unternehmen, Wissenschaftler und Praktiker, wechselseitig ins Gespräch zu kommen. Der „Dr. Peter Rhomberg-Förderungspreis“ ist eine wertvolle Bereicherung und in dieser Form der erste Preis für wissenschaftliche Arbeiten im wohnrechtlichen Bereich an der Innsbrucker Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Daraus ergibt sich auch die Möglichkeit der Kooperation mit der Praxis in immobilienrechtlichen Belangen.

Mag. Markus Scharmer
© Hafele

Wie sehr sucht die Universität derartige Kooperationen?

Die Universität öffnet sich immer mehr, ja muss sich öffnen, um aus der Praxis einen Input zu bekommen. Man kann nicht in einem geschlossenen System Bedeutung erlangen. Das Rektorat ist dankenswerterweise sehr bestrebt, vielfältige Kooperationen in den verschiedensten wissenschaftlichen Disziplinen einzugehen.

Worin sehen Sie die Vorteile für die Studierenden?

Studierende werden vor allem durch Praxisbeispiele motiviert, sich noch mehr mit aktuellen, hier wohnrechtlichen Themen auseinanderzusetzen. Die Verleihung des „Dr. Peter Rhomberg-Förderungspreises“ für hervorragende wohnrechtliche Arbeiten fand am Freitag, den 30.10.2020, um 9.25 Uhr im Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät statt.

Es handelt sich bei dieser Vergabe um eine Premiere. Preisträger ist Herr Mag. Markus Scharmer, Thema seiner Arbeit war die Frage, ob die sommerliche Aufheizung im Zusammenhang mit der Miete von Geschäftsräumlichkeiten einen Mangel darstellt, der gerichtlich geltend gemacht werden kann. Leider war Herr Mag. Scharmer erkrankt, der Preis wurde stellvertretend übergeben.

In welchen Bereichen, bezogen auf Ihre Fakultät, würden Sie eine weitere Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaft und der Wissenschaft wünschen?

Man ist bestrebt, Kontakte zu Personen zu haben, die im Alltagsgeschäft tätig sind, die von Problemstellungen Kenntnis haben, die rechtliche Relevanz aufweisen, aber nie den Weg auf die Universität finden würden. Es ist aber festzuhalten, dass die Universität grundsätzlich nur der Wissenschaft verpflichtet ist.

Immobilienexperten im Gespräch: Dr. Peter Rhomberg (l.) und ao. Univ.-Prof. Dr. Christian Markl, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
© Krapf

Die letzte Novelle des WEG und des MRG ist schon einige Zeit her. Wo gehört das WEG den aktuellen Bedürfnissen der Zeit angepasst?

Die Wohngesetzgebung ist bekanntermaßen und auch nachvollziehbar stark politisch motiviert. Was das WEG betrifft, so beschäftigt man sich beim Innsbrucker Wohnrechtlichen Dialog am 9.11.2020 von 18.30 bis 20 Uhr online mit dem deutschen Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (Zugangslink Ende KW 45 https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/forschung/wohnrecht/iwd/). Auch in Österreich gibt es Reformbedarf wie Abstimmungsmodalitäten, es bedarf aber auch einer Regelung für die Ladestationen von E-Autos.

Beim MRG, was ist hier reformbedürftig?

Ich halte seit vielen Jahren Mietrechtsvorlesungen auf der Universität als auch am Wifi, der springende Punkt ist, dass es ein altes Gesetz ist. Es wurde zwar novelliert, aber viele Bestimmungen sind für Laien nahezu unverständlich, so auch z. B. § 16 MRG über die Höhe des Hauptmietzinses. Eine Durchforstung dieses Gesetzes ist sicherlich notwendig. Eine Überarbeitung des MRG in offener Zusammenarbeit mit der Politik, Vertretern der Universitäten und mit den Interessenverbänden wäre sehr wünschenswert.

Sind Mietzinsobergrenzen noch zeitgemäß? Ist es Aufgabe der Privatwirtschaft, die Rolle des gemeinnützigen und sozialen Wohnbaus zu übernehmen?

Aufgabe der Gemeinnützigkeit ist es, leistbares Wohnen zu schaffen, dies ist nicht Thema der Privatwirtschaft. Die Mieten steigen permanent, wo eine Steigerung möglich ist. Ein soziales Abwiegen gestaltet sich schwierig, es gibt unterschiedlichste Interessenlagen, ein, wie gefordert, Einheitsmietzins würde über das Ziel hinausschießen.

Was ist Ihr Wunsch an die Politik?

Politiker sollten gerade bei derartigen sensiblen Bereichen weniger die Parteipolitik vor Augen haben, sondern die Vernunft walten lassen und vor allem im Sinne der Betroffenen miteinander handeln. Aber wie gesagt, Wohnrecht ist ein überaus sensibles Gebiet.

VOLLSTÄNDIGES INTERVIEW unter www.immobilien-rhomberg.at

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