Corona-Krise

Warten auf Covid-Testergebnis: Arbeitgeber darf Zahlung nicht stoppen

AK Tirol Präsident Erwin Zangerl fordert die Fortzahlung des Entgelts beim Warten auf ein Testergebnis.
© Andreas Rottensteiner / TT

Die Zeit zwischen einem Corona-Test und dem Testergebnis kann sich über Tage ziehen. Manche Arbeitgeber sind dabei nicht bereit, während der Wartezeit das Entgelt weiter zu bezahlen, zeigen zahlreiche Anfragen bei der Tiroler Arbeiterkammer.

Innsbruck – Viele kennen es: Man bekommt die Nachricht, Kontaktperson einer COVID-infizierten Person zu sein. Eine Testung ist die Folge. Doch dann dauert es einige Tage für das Ergebnis oder für einen Quarantäne-Bescheid. Laut Arbeiterkammer (AK) Tirol häufen sich derzeit Fälle, bei denen sich Arbeitgeber weigern, während dieses Zeitraums das Entgelt weiter zu bezahlen. AK-Präsident Erwin Zangerl klärt hier entschieden über die Rechtslage auf.

„Es ist rechtlich unzulässig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Zeit der Covid-Testphase kein Entgelt erhalten oder Urlaub nehmen müssen", sagt Zangerl. Der Arbeitgeber habe für den Zeitraum zwischen der Testung und der Mitteilung des Ergebnisses oder dem Erhalt des Quarantäne-Bescheids das Entgelt zu bezahlen. „Im Streitfall wird den Betroffenen deshalb gerichtlicher Rechtsschutz zur Wahrung ihrer Rechte gewährt", so Zangerl.

Arbeitgeber wollen behördliche Bestätigung

Bei der AK Tirol komme es derzeit zu vielen Anfragen, wonach Arbeitgeber nicht bereit seien, das Entgelt für den Zeitraum zu bezahlen. Wie die Arbeitnehmer-Vertretung in einer Aussendung am Montag bekannt gab, wollen die Arbeitgeber eine eigene behördliche Bestätigung für das Fernbleiben eines Mitarbeiters.

Nach Einschätzung der AK liegt aber arbeitsrechtlich ein sogenannter „wichtiger persönlicher Verhinderungsgrund" vor. Der Arbeitgeber hat das Entgelt daher weiter zu bezahlen. Es ist unzulässig, dass in diesem Fall Urlaub oder Zeitausgleich vereinbart werden, betonen die Experten.

Die AK rät Arbeitnehmern daher, die Testungs-SMS aufzubewahren. Der Arbeitgeber sei unverzüglich von der Testung bzw. der Anordnung, Zuhause zu bleiben, in Kenntnis zu setzen. Insgesamt sei es wichtig, den Arbeitgeber auf dem Laufenden zu halten, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Auch der Quarantäne-Bescheid sollte dem Arbeitgeber übermittelt werden. (TT.com)

Anlaufstelle für Arbeitnehmer

  • Für den Zeitraum zwischen Anordnung eines Tests bzw. der Quarantäne oder der Mitteilung des Testergebnisses muss laut AK Tirol das Entgelt normal fortbezahlt werden.
  • Arbeitnehmer dürfen dafür keinen Urlaub oder Zeitausgleich beantragen.
  • Die Zeit gilt als „wichtiger persönlicher Verhinderungsgrund".
  • Wichtig ist, die Testungs-SMS, das Ergebnis sowie den Quarantäne-Bescheid unverzüglich an den Arbeitgeber zu melden.

Die AK Tirol fordert betroffene Arbeitnehmer auf, sich unter Tel. 0800/22 55 22 – 1414 zu melden.

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