Justiz

Prozess in Graz: Steirer soll 16-Jährige auf Verlangen getötet haben

(Symbolbild)
© Zolnierek

Graz – Ein ungewöhnlicher Fall um den Tod eines Mädchens ist am Dienstag im Grazer Straflandesgericht verhandelt worden: Ein Weststeirer soll im Juni 2019 die 16-Jährige auf deren Verlangen getötet haben. Die Staatsanwaltschaft klagte Mord an, da „bei Jugendlichen nicht davon auszugehen ist, dass das ernsthaft gemeint ist", betonte der Ankläger. Dem Beschuldigten, der 25 Jahre älter als das Mädchen war, wurde eine kombinierte Persönlichkeitsstörung bescheinigt.

Zwei Monate vor der Tat hatte der Angeklagte die 16-Jährige kennengelernt, als sie mit ihrem Vater in dasselbe Haus in Deutschlandsberg zog, in dem auch er wohnte. „Es entwickelte sich eine Freundschaft zwischen den beiden, und er war eifersüchtig auf ihre Bekanntschaften", beschrieb Staatsanwalt Hansjörg Bacher. Die Jugendliche sei „lebensfroh und kontaktfreudig" gewesen, „sie hat sich leicht verliebt und war am Boden zerstört, wenn eine Beziehung in die Brüche gegangen ist", führte der Ankläger weiter aus.

40 Tabletten geschluckt, Briefe geschrieben

Der mittlerweile 42-Jährige soll sie bedrängt haben, mit ihm wenigstens ein sexuelles Verhältnis einzugehen, doch sie lehnte ab. Als sie erneut Liebeskummer hatte, traf sie sich mit dem Angeklagten in seiner Wohnung. „Er nützte ihre vorübergehende Gefühlsschwankung aus", war der Staatsanwalt überzeugt. Der Mann wollte ihr nach eigenen Angaben helfen, Selbstmord zu begehen. Sie nahm 40 Tabletten eines Beruhigungsmittels, als sie schon ganz benommen war, soll sie zu ihm „Beende das" gesagt haben, was er unterließ. Das Mädchen schrieb auch einige Abschiedsbriefe. Nach der Tat ging der Mann einkaufen, duschte und rief erst dann die Polizei, die die Leiche fand.

Der Verteidiger forderte die Geschworenen auf, „sämtliche Aspekte" zu beleuchten. Es sei zu einfach, die Getötete als „jung, hübsch, lebhaft" und seinen Mandanten als „sexuell frustriert und krank" darzustellen. Der 42-Jährige sei für das Mädchen eine Vertrauensperson gewesen.

„Sie hat mich mit ihrer Art beeindruckt, und sie war sehr offen", schilderte der Angeklagte seinen Eindruck von der Jugendlichen. Seine bisherigen Beziehungen hätten sich auf Prostituierte oder eine Table-Dancerin beschränkt. „Wir sind in Lokale gegangen, in Cafes, ins Schwimmbad", erzählte der Beschuldigte. „Wieso haben Sie sich für sie interessiert?", fragte Richterin Gudrun Schmitt. Das Aussehen habe ihm gefallen, mehr Körperkontakt als eine Fußmassage habe es aber nicht gegeben. (APA)