Nationalrat

Gratis-Masken für Ältere, neue Registrierungen, Deckel für Luxuspensionen

Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) li., SPÖ-Klubchefin Pamela Rendi-Wagner (re.) .nd Stellvertreter Jörg Leichtfried am Freitag im Rahmen einer Sitzung des Nationalrates im Parlamentsausweichquartier in der Wiener Hofburg.
© APA/Neubauer

Der Nationalrat hat am Freitagvormittag mit Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ die gesetzliche Basis dafür gelegt, dass Personen über 65 zehn hochwertige FFP2-Schutzmasken postalisch und kostenlos zugeschickt bekommen. Weiters wurde festgelegt, dass künftig in weiteren Bereichen des gesellschaftlichen Lebens Registrierungen vorgeschrieben werden können, um das Corona-Contact-Tracing zu ermöglichen.

Wien – Personen über 65 bekommen zehn FFP2-Schutzmasken zur Verfügung gestellt. Den entsprechenden Beschluss fasst am Freitag der Nationalrat. Dies war in der dazu gehörigen Debatte deutlich weniger umstritten als ein anderer Punkt des Gesundheitspakets, der der Polizei mehr Befugnisse erteilt. Dass diese ursprünglich sogar in Wohnungen die Einhaltung der Quarantäne hätte kontrollieren können, sorgte sogar nach Rücknahme des Passus für Empörung.

SP-Mandatarin Verena Nussbaum sprach von unüberlegtem Wahnsinn und einem Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte. Der freiheitliche Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak sah überhaupt polizeistaatliche Eingriffe. Seitens der NEOS meinte deren Gesundheitssprecher Gerald Loacker, dass beinahe das Hausrecht aus dem Jahr 1867 ausgehobelt worden wäre. Was unter dem Kaiser Schutzrecht gewesen sei, gelte unter Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) nicht mehr.

Der Grüne Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner sprach von einem Lapsus, der auch bereinigt worden sei. In dem von ihm eingebrachten Antrag ist nun enthalten, dass die Exekutive Betriebsstätten, Verkehrsmittel, sonstige Gebäude und Ortschaften betreten kann, wenn dies zu Corona-Erhebungs- und Bekämpfungsmaßnahmen dringend nötig ist. Der private Bereich wird explizit ausgenommen.

Deutlich weniger umstritten waren die zehn FFP2-Masken, die Personen über 65 postalisch gratis zur Verfügung gestellt werden. Allerdings fragte sich Nussbaum, wieso man für diese sinnvolle Maßnahme neun Monate gebraucht habe. Kaniak erinnerte das Tempo mehr an die DDR als an einen modernen Staat. Ginge es nach Loacker, würden die Masken nur jene gratis bekommen, die rezeptgebührbefreit sind. VP-Mandatarin Elisabeth Pfurtscheller lobte die Gratis-Aktion hingegen als wichtigen Beitrag, um Ansteckungsgefahr einzuschränken.

Registrierungen in weiteren Bereichen

Weiters wurde festgelegt, dass künftig in weiteren Bereichen des gesellschaftlichen Lebens Registrierungen vorgeschrieben werden können, um das Corona-Contact Tracing zu ermöglichen.

Konkret können diese künftig in der Gastronomie und der Hotellerie sowie in Sportstätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Spitälern und Altenheimen für all jene obligatorisch werden, die sich dort mehr als 15 Minuten aufhalten. Gesetzlich ermöglicht wird nun auch, dass die Datenerhebung mittels QR-Code erfolgt, um Zettelwirtschaft zu vermeiden. Vermerkt werden sollen Namen und Angaben wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Aufenthaltsdauer. Ausgenommen ist der private Bereich.

Letzteres gilt nach einer weiteren Abänderung auch für die erweiterten Kontroll-Möglichkeiten der Exekutive. Nunmehr wird festgelegt, dass die Exekutive Betriebsstätten, Verkehrsmittel, sonstige Gebäude und Ortschaften betreten kann, wenn dies zu Corona-Erhebungs- und Bekämpfungsmaßnahmen dringend nötig ist.

Vorbereitung auf Corona-Impfungen

Vorgesorgt wird auch schon für die künftigen Corona-Impfungen. Rettungssanitäter, die über entsprechende Berufserfahrung verfügen, werden zur Durchführung von Impfungen gegen SARS-CoV-2 in „strukturierten Einrichtungen" (z. B. Teststraßen) berechtigt - das unter ärztliche Aufsicht. Auch werden die Angehörigen jener Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufe, die nicht ohnedies auf Grund ihres Berufsrechts bzw. ihrer Tätigkeitsberechtigung über eine entsprechende Befugnis verfügen, zur Abstrichnahme von Corona-Tests aus Nase und Rachen zugelassen.

Deckel für Luxuspensionen

Nationalrat hat am Freitag auch die Erhöhung üppiger Sonderpensionen gedeckelt. Die Luxus- oder Zusatzpensionen aus dem (halb)staatlichen Bereich, die dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz unterliegen und über 2333 Euro liegen, werden so mit maximal 35 Euro angehoben. Auch bei Mehrfachpensionen gibt es nicht mehr als diesen Betrag.

NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker spottete, dass man einen Artikel in der Kronen Zeitung lancieren müsse, um solch eine Regelung zu erreichen. Grundsätzlich meinte er, man müsste überlegen, ob man manche besonders hohe Pensionen nicht sogar einfrieren sollte. FP-Mandatar Peter Wurm sah das „Umschwenken" der Koalition ebenfalls nur dem steigenden „Volkszorn" geschuldet. Er trat dafür ein, die Luxuspensionen überhaupt wegzubekommen.

Mit der Koalition auf den entsprechenden Antrag ging die SPÖ, deren Sozialsprecher Josef Muchitsch anmerkte, dass die Menschen es wohl nicht verstanden hätten, wäre gerade in dieser Gruppe keine gedeckelte Erhöhung vorgenommen worden. VP-Klubchef August Wöginger und Grünen-Sozialsprecher Markus Koza betonten, dass die entsprechende Einschränkung ohnehin immer geplant gewesen sei.

Sonderregelung für Schwangere in Berufen mit Körpernähe

Neben den Pensionen der größte Beschluss des Pakets war eine Sonderregelung für Schwangere in Berufen mit Körpernähe, die gegen die Stimmen der NEOS angenommen wurde. Sie sind künftig ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche bei voller Lohnfortzahlung freizustellen. Voraussetzung dafür ist, dass weder eine Änderung der Arbeitsbedingungen noch die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes ohne Körperkontakt möglich ist. Der Arbeitgeber erhält im Gegenzug die Lohnkosten, inklusive Lohnnebenkosten, von der Krankenversicherung ersetzt.

Verlängert wurden Stundungen und Ratenzahlungen für Sozialversicherungsbeiträge, sollte die Liquidität eines Unternehmens gefährdet werden. Ferner wurde festgelegt, dass die Krankenversicherung die Kosten für die zweimalige Covid-19-Impfungen übernehmen wird. Der Sozialversicherung wird das Geld aus dem Krisenbewältigungsfonds ersetzt. (APA)