Testpflicht bei Ausreise für ganz Tirol, Mückstein folgt auf Anschober
Die Ausreise-Testpflicht für Tirol, die am Mittwoch enden sollte, wird bis 24. April ve ...
Österreich geht erste Schritte aus dem harten Lockdown. Seit 8. Februar gibt es vorsichtige Lockerungen in Schulen, im Handel, im Kultur- und Freizeitbereich – gleichzeitig aber diverse Schutzmaßnahmen und hohe Strafen für Verstöße. Alle Regeln im Überblick finden Sie hier.
Seit Montag sind alle Geschäfte wieder geöffnet, allerdings maximal von 6 bis 19 Uhr. Man kann also Kleidung, Möbel etc. wieder vor Ort kaufen. Jedoch wird man sich wohl das ein oder andere Mal anstellen müssen. Denn pro Kunde müssen 20 Quadratmeter (bisher waren es 10 m²) zur Verfügung stehen – das gilt nun auch für Supermärkte. Kunden und Mitarbeiter müssen zudem eine FFP2-Maske tragen. Weiterhin untersagt ist das Verweilen in allgemeinen Bereichen von Einkaufszentren und der dortige Konsum von Speisen und Getränken.
Ab sofort können wieder alle Dienstleistungen angeboten werden. Um sogenannte körpernahe Dienstleistungen (beispielsweise Friseur, Massage, Fußpflege) in Anspruch nehmen zu dürfen, muss ein negativer PCR- oder Antigentest vorgelegt werden. Der Zeitpunkt der Testung darf nicht länger als 48 Stunden zurück liegen. Kontrollieren muss das der Betrieb.
Weiters gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder sonstige Schutzmaßnahmen, sofern ein Tragen der Maske aufgrund der Art der Dienstleitung nicht möglich ist.
Bei Dienstleistern muss pro Kunde eine Fläche von 20 Quadratmetern verfügbar sein. Bei körpernahen Dienstleistungsbetrieben eine Fläche von 10 Quadratmetern pro Kunde.
💡 Gut zu wissen: Was es beim Eintrittstesten zu beachten gilt
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Ein Antigen-Test kann auch an anderen Standorten durchgeführt werden, etwa bei Laboren oder Apotheken.
Unterschieden wird nunmehr zwischen Volksschule und höheren Schulstufen. In ersterer werden die Klassen wieder zur Gänze in den Unterricht zurückkehren. Allerdings wird zwei mal pro Woche getestet und das vor Ort mit dem sogenannten Nasenbohr-Test, der verhältnismäßig einfach und nicht schmerzhaft ist.
Für ältere Schüler gibt es einen Schicht-Unterricht in zwei Gruppen, wobei jeweils zwei Tage geblockt werden (Montag und Dienstag sowie Mittwoch und Donnerstag). Am Freitag bleiben die Schüler weiterhin zu Hause. Am ersten jeweiligen Tag in der Schule gibt es einen Corona-Test. Wenn Eltern den Test für ihre Kinder verweigern, müssen diese unabhängig von der Schulstufe im Distance Learning bleiben. In der Oberstufe gilt auch für Schüler eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken.
Nur zarte Öffnungsschritte gibt es für den Kulturbereich. Museen und Bibliotheken, Büchereien und Archive können wieder aufmachen und das unter den gleichen Voraussetzungen wie der Handel (pro Besucher 20 Quadratmeter Fläche und FFP2-Pflicht). Auch Tierparks und botanische Gärten werden wieder geöffnet.
Zwei Haushalte dürfen sich ab 8. Februar wieder treffen, ohne dass der eine wie bisher nur aus einer Person bestehen muss. Die Begegnungen müssen aber untertags stattfinden. Denn die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen von 20 bis 6 Uhr früh bleiben bestehen. Insgesamt dürfen sich maximal vier Erwachsene mit ihren (aufsichtspflichtigen) Kindern treffen.
Die Strafen für Verstöße gegen Corona-Vorgaben (Maskenpflicht, 2-Meter-Abstandsregel) werden empfindlich erhöht. Statt bisher 25 bzw. 50 Euro kostet ein Organmandat nun 90 Euro.
Gastronomie und Tourismus müssen weiter auf Öffnungsschritte warten. In zwei Wochen soll entschieden werden, ob Lockerungen ab März möglich sind.
Es ist allerdings auch möglich, dass bei exponentiellem Wachstum die Lockerungen zurückgenommen werden. (TT.com)