Universitätsgesetz-Novelle bringt neue Regeln für Anrechnungen
Neben der umstrittenen Mindeststudienleistung enthält die Novelle des Universitätsgesetz auch neue Regeln für Anrechnungen. Es soll damit möglich sein, bis zu 90 ECTS-Punkte an Prüfungen an anderen Einrichtungen anrechnen zu lassen. Kritik kommt von der uniko.
Wien – Die am Mittwoch auf der Tagesordnung des Ministerrats stehende Novelle des Universitätsgesetzes (UG) enthält neben umstrittenen Punkten wie der neuen Mindeststudienleistung auch neue Regelungen für Anrechnungen im Studium. Künftig sollen bis zu 90 ECTS-Punkte aus Prüfungen an anderen Einrichtungen, Berufspraxis oder andere Qualifikationen für das Studium angerechnet werden können. Der Universitätenkonferenz (uniko) geht das zu weit – sie will eine Beschränkung auf 60 Punkte.
Ganz generell wird im UG die Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen völlig neu gestaltet. Bisher wurden nur jene Leistungen angerechnet, die als "gleichwertig" zu den Prüfungen an der Uni eingestuft wurden. Künftig kommt es zu einer Art Beweislastumkehr: Anerkannt werden müssen alle Leistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen, bei denen "keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse)" bestehen.
Die Universität muss etwa absolvierte Prüfungen, die an berufsbildenden höheren Schulen (z.B. berufspraktische Fächer) oder an AHS (z.B. Musik- oder Sportgymnasien) abgelegt worden sind, bis zu einem Höchstausmaß von 60 ECTS-Punkten anrechnen. Das gleiche Ausmaß gilt für die Anerkennung von wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Tätigkeiten bzw. Praktika, beruflicher oder außerberuflicher Qualifikationen. Insgesamt darf aber das Höchstmaß an 90 ECTS-Punkten nicht überschritten werden.
Zu weit geht das der uniko: Vizepräsident Oliver Vitouch verwies gegenüber der APA darauf, dass ein Bachelor-Studium insgesamt 180 ECTS-Punkte umfasst. "Da wäre uns lieber, wenn man die Anrechnung auf 60 ECTS-Punkte limitiert. Man sollte nicht den Abschluss einer Institution U bekommen, wenn man die Hälfte im Bereich X absolviert hat." (APA)