Südafrika-Mutation in Südtirol: Orte abgeriegelt, Testpflicht ab Montag
Meran, St. Pankraz, Riffian und Moos in Passeier dürfen ab Montag zwei Wochen lang nur noch in unbedingt erforderlichen Fällen betreten oder verlassen werden. Die Schulen dort bleiben so lange im Fernunterricht. In ganz Südtirol gilt nach wie vor eine Ausgangssperre.
Innsbruck, Bozen, Meran – Sechs Fälle der südafrikanischen Corona-Variante sind diese Woche bisher in Südtirol bestätigt worden. Um eine Ausbreitung der Mutante zu verhindern, reagiert das Land mit einer neuen Verordnung, die Landeshauptmann Arno Kompatscher am Mittwoch unterzeichnet hat. Die vier Gemeinden Meran, Riffian, Moos in Passeier und St. Pankraz werden ab Montag weitgehend abgeriegelt.
Welche Maßnahmen Südtirol nun außerdem setzt:
⛔ Verlassen und Betreten nur sehr bedingt, Durchfahrt erlaubt
Das Verlassen und Betreten dieser vier Gemeinden im Großraum Meran wird – laut Verordnung bis 7. März – nur in unbedingt erforderlichen Fällen erlaubt sein. Betroffene müssen dabei einen PCR- oder Antigen-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Die Durchfahrt durch diese Gemeinden soll jedoch erlaubt sein. Ansonsten wären das Ultental und das Passeiertal von der Außenwelt abgeschnitten und damit nicht mehr erreichbar. Die erlaubten Gründe für die Durchquerung sind Arbeitserfordernisse, Gesundheitsgründe und dringliche Notwendigkeiten – in diesem Fall ist keine Testpflicht vorgesehen.
In ganz Südtirol gilt derzeit eine allgemeine Ausgangssperre mit Ausnahmen für Bewegungen aufgrund nachgewiesener Arbeitserfordernisse, aus Gesundheitsgründen oder aus dringlichen, notwendigen Beweggründen.
▶️ Derzeitige Corona-Regeln in Südtirol
❯ Bewegungen innerhalb des Südtiroler Landesgebiets und zwischen den Wohnsitzgemeinden sind nur aus Gründen der Arbeit, des Studiums oder der Gesundheit sowie wegen dringender Erfordernisse mit Eigenerklärung möglich.
❯ Jegliche Aktivitäten im Freien sind in der Nähe des eigenen Zuhauses und unter Einhaltung der allgemeinen Verhaltensregeln zwischen 5 und 20 Uhr erlaubt: Ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen Personen und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sind Pflicht. Davon ausgenommen sind Mitglieder aus demselben Haushalt. Zu Fuß oder mit dem Fahrrad kann die Gemeindegrenze auch überschritten werden.
❯ Geöffnet sind Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Tabaktrafiken, Zeitungskioske und Geschäfte für Waren zum täglichen Gebrauch. Die meisten Geschäfte für den Detailhandel sind geschlossen. Das Tragen einer FFP2-Maske während des Einkaufs ist für Personen ab zwölf Jahren Pflicht.
❯ Bars und Restaurants sind geschlossen. Restaurants können zwischen 5 und 22 Uhr Abholdienste und Lieferservices anbieten, Bars weder Abhol- noch Lieferservices.
❯ Öffentliche Verkehrsmittel verkehren mit einer Kapazität von 50 Prozent. Das Tragen einer FFP2-Maske bei Inanspruchnahme ist für Personen ab zwölf Jahren Pflicht.
❯ Veranstaltungen – auch jene im kulturellen Bereich wie Filmvorführungen, Theater und Konzerte – sind ausgesetzt. (suedtirol.info/de)
💻 Schulen starten nach den Ferien nicht in Präsenzunterricht
Die Schulen bleiben in den betroffenen Gemeinden weitere zwei Wochen geschlossen und die Schüler müssen in den Fernunterricht – konkret bis zum 7. März.
Auch im restlichen Land werden die Schulen nach den Semester- bzw. Faschingsferien ab 22. Februar in den Fernunterricht gehen – vorerst bis zum 28. Februar. Dies sei als Vorsichtsmaßnahme gedacht, hieß es. Für Klein-, Kindergarten- und Grundschulkinder, deren Eltern einen essenziellen Dienst zu verrichten haben, wird ein Basisbetreuungsdienst eingerichtet.
📽️ Video | Abriegelung von vier Gemeinden
🧪 Zusätzliche mobile Teststationen
In den vier betroffenen Gemeinden sollen zusätzliche mobile Teststationen eingerichtet werden. Allerdings schaffen das nicht alle Gemeinden bereits ab dem heutigen Donnerstag. So kann in Riffian dieser Dienst erst mit Freitag angeboten werden, bestätigte Bürgermeister Franz Pixner. Die Zeit sei einfach zu kurz.
🔒 Friseure bis 7. März zu, Training in Vereinen reduziert
In den vier Gemeinden werden auch Friseure und Kosmetik-Studios bis zum 7. März geschlossen. Zusätzlich eingeschränkt wird dort auch die Produktionstätigkeit sowie die Tätigkeit auf Baustellen, wie es hieß. Es würden lediglich die als wesentlich eingestuften gewerblichen Tätigkeiten aufrecht bleiben.
Mit der Anpassung der Ateco-Liste für den zugelassenen Detailhandel wird es laut Land aber ab Donnerstag wieder möglich sein, Geschäfte für Computer, Kommunikationstechnik oder Unterhaltungselektronik zu öffnen.
In ganz Südtirol wird hingegen die Trainingstätigkeit in Sportvereinen ab Montag, 22. Februar, auf ein Mindestmaß reduziert. Zugelassen bleiben nur Trainingseinheiten für Profisportler, Athleten der Nationalmannschaften und Teilnehmer an Meisterschaften der höchsten nationalen Amateurligen. (TT.com)