Protestaktion

Demo im Namen Hofers und der Religion in Innsbruck untersagt

Personen, die trotz des Verbots an der Versammlung teilnehmen, würden sich laut Polizei nach der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung strafbar machen. (Symbolfoto)
© TT/Thomas Böhm

Nach der untersagten Großdemo wurde in Innsbruck für Samstag eine Andreas-Hofer-Gedenkfeier samt Prozession angemeldet. Die erforderliche Genehmigung hat der Magistrat allerdings nicht erteilt. Die Polizei bezeichnet die Feier als „Umgehungsveranstaltung“ und rechnet dennoch mit zahlreichen Teilnehmern.

Von Thomas Hörmann

Innsbruck – Jetzt sollte es Andreas Hofer richten. Nach dem Verbot der für heute in Innsbruck geplanten Großdemo „Friede, Freiheit, Souveränität, Regierungsmaßnahmen“ ging ein neues Ansuchen bei der Landespolizeidirektion ein. Allerdings nicht für eine Demo, sondern für eine religiöse Gedenkveranstaltung zum heutigen (211.) Todestag des Tiroler Freiheitskämpfers. „Geplant wäre das ab 14 Uhr am Landhausplatz mit anschließender Prozession durch Innsbruck“, sagt Florian Greil, Leiter der zuständigen Sicherheits- und verwaltungspolizeilichen Abteilung. „Wäre“ deshalb, weil die Behörden auch das Hofer-Gedenken untersagt haben.

Kurios ist in diesem Zusammenhang, dass die Gedenkfeier für den katholischen Widerstandskämpfer als evangelische Veranstaltung nach Augsburger Bekenntnis angemeldet wurde. Ein schlauer Schachzug der Organisatoren, die damit offenkundig die Genehmigungspflicht für Demos umgehen wollen – religiöse Feiern sind in Tirol privilegiert und brauchen keine Erlaubnis. Dennoch verwehrte der Stadtmagistrat den Veranstaltern den erforderlichen Segen. Vor allem deshalb, weil kein kirchlicher Vertreter hinter der Veranstaltung steht. Damit fehlt der religiöse Charakter. Und für eine Demo sei die Anmeldung zu spät erfolgt. Außerdem wäre die Einhaltung der Covid-Maßnahmen nicht gewährleistet.

Greil bewertet die Hofer-­Gedenkfeier als „Umgehungsveranstaltung der nicht genehmigten Demo“. Antragsteller sei nämlich ein niederösterreichischer Busunternehmer, der schon für die untersagte Kundgebung die Werbetrommel rührte. Wie bereits berichtet, wurde die Großkundgebung abgesagt, weil das Gesundheitsamt ein­e erhöhte Gefährdung durch Covid sah.

Die Polizei rechnet aber dennoch mit zahlreichen Demonstranten in Innsbruck. Ihnen drohen Strafen über 2000 Euro, der Veranstalter muss sogar mit 15.000 Eur­o rechnen. Außerdem kündigt Greil eine umfassende Videoüberwachung in der Innenstadt an. „Wir haben auch ausreichend Beamte im Einsatz.“ Der Polizeijurist empfiehlt „echten“ Spaziergängern und Passanten auf Einkaufstour, das Zentrum am Nachmittag zu meiden.

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