Illegaler Sprung mit Folgen: Basejumper (30) stürzte sich von Europabrücke
Am Dienstag sprang ein Basejumper von der Europabrücke. Sein Schirm verfing sich in einem Baum. Solche Aktionen sind lebensgefährlich und auch verboten. Es droht eine hohe Strafe.
Von Benedikt Mair
Schönberg im Stubaital, Innsbruck – Am Geländer der Europabrücke stehe ein Mann und sei im Begriff zu springen. Diesen Notruf setzte gestern Früh kurz nach 7 Uhr ein Autolenker ab. Jürgen Ehrenberger von der Autobahnpolizei Schönberg rückte mit Kollegen zum Einsatz an. „Wir haben von oben ins Tal geschaut, aber nichts erkennen können. Also sind wir runtergefahren. Dort haben wir in einem Baum hängend etwas entdeckt, das wie eine Plane aussah“, sagt er. „Erst beim zweiten Hinsehen bemerkten wir, dass da ein Mensch dran hing, der gerade versuchte, sich zu befreien.“
Wie sich herausstellte, handelte es sich dabei um einen Basejumper. Der Litauer mit Wohnsitz in Tirol hatte sich von der Brücke gestürzt, sein Fallschirm verfing sich in einer Baumkrone. Innsbrucks Berufsfeuerwehr konnte ihn gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr Schönberg bergen. Er war unverletzt. „Großes Glück“ habe der 30-Jährige gehabt, meint Jürgen Ehrenberger. „Solche Sprünge sind extrem gefährlich. Durch die kaminartige Gestaltung des Tales pfeift auch der Wind dementsprechend durch. Eine Böe hätte den Litauer vertragen und gegen einen der Brückenpfeiler schellen können.“
📽️ Video | Basejumper aus Baumkrone gerettet
Als Basejumper werden Menschen bezeichnet, die mit speziellen Fallschirmen ausgerüstet von festen Objekten abspringen – das können Klippen und Felswände sein, aber auch Gebäude oder eben Brücken. Dabei kommt es regelmäßig zu tragischen Unfällen, die meist tödlich enden. In Tirol starb im Jahr 2008 ein 34-Jähriger in Mayrhofen im Zillertal. Sein Schirm hatte sich nicht geöffnet, er prallte mit einer Geschwindigkeit von etwa 200 Stundenkilometern auf ein Garagendach.
Solche Sprünge sind nicht nur gefährlich, sondern in Österreich auch illegal, sagt Bernhard Knapp, Vorstand der Abteilung Verkehrssicherheit des Landes Tirol. In seinen Aufgabenbereich fällt auch das Luftfahrtgesetz, wo laut Knapp klar festgelegt sei, „dass seit dem Jahr 2013 zivile Fallschirmabsprünge nur mehr aus einem Flugzeug erfolgen dürfen“. Bei gewissen Großveranstaltungen könne, sofern ein Sachverständiger ein Sicherheitskonzept erstellt, eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Wer trotz Verbots einen Basejump absolviert und dabei erwischt wird, muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen. „Die Maximalstrafe, die hier verhängt werden kann, liegt bei 22.000 Euro“, sagt Knapp.
Von der Rechtswidrigkeit seines Tuns habe er nichts gewusst, gab der 30-jährige Litauer am Dienstag bei der Polizei zu Protokoll. Von ihm wurde eine Sicherheitsleistung über 900 Euro eingehoben. Er wird bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck-Land angezeigt.
Die Objektspringer-Szene in Österreich ist klein, gilt als verschwiegen. Der gestrige Vorfall an der Europabrücke wird von Vertretern dennoch verurteilt. „Wir distanzieren uns ausdrücklich von derartigen Aktionen“, teilt Thomas Hirsch der TT via E-Mail mit. Er wirkt bei der Online-Informationsplattform zu dem Thema mit und vertritt, eigenen Angaben zufolge, auch den Verein Österreichischer Basejumper. Einen ausführlicheren Kommentar wollte er nicht abgeben.
Immer wieder werden in Tirol illegale Sprünge durchgeführt. Die Europabrücke ist als Ausgangspunkt sehr beliebt, weiß auch Jürgen Ehrenberger von der Autobahnpolizei Schönberg. „Im Schnitt, grob geschätzt, haben wir drei bis vier solcher Fälle im Jahr. Die Dunkelziffer ist aber viel höher. Darauf lassen zahlreiche Videos schließen, die auf diversen Internet-Plattformen veröffentlicht werden.“ Laut Ehrenberger seien die Basejumper meist nachts oder in der Dämmerung unterwegs. „Dann werden sie nicht so leicht entdeckt.“