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Gut zu wissen: So machen Sie Home-Office im Steuerausgleich geltend

Für die Arbeit im Home-Office können sich Arbeitnehmer mittels Arbeitnehmerveranlagung 2020 einen Teil der Ausgaben rückvergüten lassen.
© pexels/Anna Shvets

2020 brachte für viele Arbeitnehmer ein Novum: Coronabedingt arbeiteten zahlreiche Menschen erstmals von zu Hause aus. Der Arbeitsplatz daheim wird steuerrechtlich begünstigt. Was absetzbar ist und wie Sie zu Ihrer Home-Office-Pauschale kommen, erfahren Sie hier.

Innsbruck – Spätestens seit Ende Februar müssen die Lohnzettel des vergangenen Jahres beim Finanzamt liegen – Zeit, sich in Form der Arbeitnehmerveranlagung etwas Geld vom Staat zurückzuholen. Der Steuerausgleich 2020 stellt jedoch so manchen vor die Frage, wie das denn mit der Vergütung für die Arbeit im Home-Office funktioniert. Der Nationalrat hat schließlich Ende Jänner die steuerrechtlichen Regelungen zur Heimarbeit beschlossen. Bis die Ausgaben geltend gemacht werden können, ist jedoch noch ein wenig Geduld gefragt.

Im Folgenden Antworten auf die wichtigsten Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeit im Home-Office:

💻 Allgemeine Regelungen

Was gilt als Home-Office?

Von der Home-Office-Regelung ist neben der privaten Wohnung des Arbeitnehmers (Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz) auch die Wohnung der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners sowie von nahen Angehörigen erfasst, wenn der Arbeitnehmer von dort aus arbeitet. Parks oder andere öffentliche Flächen, Restaurants, Cafés, Vereinslokale etc. fallen hingegen nicht darunter.

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