Über tierischen Ärger in der Nachbarschaft
Haus- und Nutztiere sind aus unserem Alltag nicht wegzudenken, doch endet die Tierliebe oft an der Grundstücksgrenze. Gregor Gehrer informiert über rechtliche Lösungen.
Meine Katze verrichtet ihre Notdurft auf dem Grundstück meines Nachbarn. Ich kann das nicht verhindern. Mein Nachbar droht mit Klage. Wie sind meine Chancen?
Gehrer: Kleine Tiere wie Katzen, die schwer zu kontrollieren sind, werden als Immission, d. h. äußere Einwirkung auf ein Grundstück, eingestuft. Diese darf das ortsübliche Maß nicht überschreiten und die Nutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen. Eine freilaufende Katze gilt nach der aktuellen Rechtsprechung als ortsüblich. Die Nutzung des Nachbargrundstücks wird durch den Kot der Katze nicht wesentlich beeinträchtigt. Ihr Nachbar muss das Tier daher rechtlich gesehen dulden. Sie haben also gute Chancen, einen allfälligen Prozess zu gewinnen. Bei mehreren Katzen kann die Ortsüblichkeit aber wegfallen. Der OGH hat diese z. B. bei 15 Katzen verneint.
Der Hund meines Nachbarn ist oft in meinem Garten. Muss mein Nachbar nicht besser aufpassen?
Gehrer: Hundehalter haben für die Verwahrung und Beaufsichtigung ihres Hundes zu sorgen. Im Gegensatz zu Katzen handelt es sich bei Hunden um große Tiere. Sie können daher eine Eigentumsfreiheitsklage einbringen, wenn der Nachbarhund weiterhin in Ihrem Garten herumstreunt. Für diese Klage ist die Ortsüblichkeit und Wesentlichkeit der Beeinträchtigung nicht von Bedeutung.
Der Sohn meines Nachbarn hält auf dessen Grundstück Hühner. Trotz meiner Beschwerden will mein Nachbar nichts dagegen unternehmen. Was kann ich tun?
Gehrer: Auch in diesem Fall kommt es auf die Ortsüblichkeit und Wesentlichkeit der Beeinträchtigung an. Auf dem Land werden Sie eine Geruchs- und Lärmbeeinträchtigung durch Hühner eher dulden müssen als in der Stadt. Wenn die Ortsüblichkeit überschritten wird, können Sie mittels Unterlassungsklage gegen die Beeinträchtigung vorgehen. Die Klage kann gegen den Sohn des Nachbarn und den Nachbarn gerichtet werden. Als Grundeigentümer könnte Ihr Nachbar die Immission nämlich verhindern. Sofern ein Nachbarschaftsstreit wegen Tieren nicht im Dialog gelöst werden kann, rate ich Ihnen dazu, Ihre individuelle Situation von einem Rechtsanwalt prüfen und sich bezüglich des weiteren Vorgehens beraten zu lassen.
Kontakt: RA Mag. Gregor Gehrer