Gut zu wissen: Details zur Ausreise-Testpflicht in Kufstein und Nordtirol
Nachdem die südafrikanische Virus-Variante eingedämmt werden konnte, sorgt nun ein britischer Stamm für Kopfzerbrechen. Ab Mittwoch gilt eine Ausreise-Testpflicht für den Bezirk Kufstein sowie für ganz Nordtirol. Was das heißt und welche Ausnahmen es gibt, lesen Sie hier.
Kufstein, Innsbruck – Ein neuer Stamm der britischen Coronavirus-Variante bereitet den Behörden derzeit Sorge. Die Mutante "B.1.1.7" mit "E484K-Zusatz" tauchte bisher nur vereinzelt in Österreich auf. In Tirol liegen jedoch bereits 216 nachgewiesene Infektionen damit vor – drei Viertel davon in den Bezirken Schwaz (103) und Kufstein (54).
Ab Mittwoch gilt daher eine Ausreise-Testpflicht für den Bezirk Kufstein, so wie sie bereits im Bezirk Schwaz umgesetzt wurde (dort gilt sie bis 8. April). Auf Wunsch des Gesundheitsministeriums wird zusätzlich für ganz Nordtirol eine Ausreise-Testpflicht verhängt. Was das genau heißt und welche Regeln ab Mittwoch gelten, lesen Sie hier:
❓ Was bedeutet "Ausreise-Testpflicht" prinzipiell?
- Wer den Bezirk Kufstein verlassen möchte, um etwa in einen anderen Tiroler Bezirk zu fahren, muss bei der "Ausreise" einen negativen Corona-Test vorweisen.
📌 Bezirk Kufstein: Wer muss sich testen lassen?
Die Testpflicht gilt für Personen mit Wohnsitz im Bezirk Kufstein sowie für Personen ohne Wohnsitz im Bezirk Kufstein, wenn sie sich dort durchgehend über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden aufgehalten haben.
- Wer Nordtirol verlassen will, um beispielsweise in ein anderes österreichisches Bundesland zu gelangen, muss bei der "Ausreise" ebenfalls einen negativen Corona-Test vorweisen. (Osttirol, die Gemeinde Jungholz und das Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee sind von der Ausreise-Testpflicht ausgenommen!)
📌 Nordtirol: Wer muss sich testen lassen?
Die Testpflicht gilt für Personen mit Wohnsitz in Nordtirol sowie für Personen ohne Wohnsitz in Nordtirol, wenn sie sich dort durchgehend über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden aufgehalten haben. Osttirol, die Gemeinde Jungholz und das Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee sind von der Ausreise-Testpflicht ausgenommen.
⚠️ Achtung, die Ausreise-Testpflicht ist eine inner-österreichische Regelung. Bei der Ausreise in andere Staaten wie Deutschland/Italien können noch zusätzliche Regeln und Bestimmungen gelten.
💡 Gut zu wissen: Das gilt seit Sonntag bei der Einreise nach Deutschland
❓ Ab wann gilt die Ausreise-Testpflicht?
Ab Mittwoch, 31. März 2021, um 0 Uhr.
❓ Warum erst ab Mittwoch?
Um bis dahin noch vermehrt Testkapazitäten im Bezirk Kufstein ausbauen zu können. Zum bisherigen bereits bestehenden Testangebot werden weitere Teststationen im Bezirk Kufstein zusätzlich eingerichtet, wo ein PCR-Gurgeltest gemacht werden kann.
❓ Wie lange gilt die Ausreise-Testpflicht?
Sie gilt bis Mittwoch, 14. April 2021, um 24 Uhr.
❓ Was weiß man über die neue Virus-Variante?
Es geht um die britische Virusvariante "B.1.1.7", die zusätzliche Merkmale aufweist (als "E484K-Zusatz" bezeichnet). Die Generaldirektion für öffentliche Gesundheit klärt derzeit ab, wie die Eigenschaften dieses britischen Virentyps das epidemiologische Geschehen beeinflussen und ob bzw. welche Auswirkungen er auf die Wirkung der Corona-Impfung hat. Bis das restlos medizinisch geklärt ist, greifen die Behörden auf das Vorzeigen eines negativen Testergebnisses bei der Ausreise aus dem Bezirk Kufstein/Nordtirol zurück.
❓ Welcher Test muss vorgezeigt werden?
Ein PCR- oder Antigen-Test. Da es sich bei Gurgeltests auch um PCR-Tests handelt, sind auch sie zulässig. Wohnzimmer-Selbsttests (auch als "Nasenbohr-Tests" bekannt) werden hingegen nicht akzeptiert.
"Das Testergebnis muss im Rahmen von Tests durch dazu befugte Stellen (z.B. „Screening-Straßen“, Testaktionen der Bundesländer, niedergelassene Ärzte und Ärztinnen, Apotheken) erlangt werden", hieß es auf der Website des Landes Tirol.
⚠️ Achtung: Wer schon eine Corona-Infektion überstanden hat und ein ärztliches Attest hat, muss sich trotzdem testen lassen. Auch ein Antikörpernachweis ersetzt einen Test nicht!
❓ Wie "alt" darf das Testergebnis sein?
- Ein PCR-Test darf maximal 72 Stunden zurückliegen.
- Ein Antigen-Test darf maximal 48 Stunden zurückliegen.
📽️ Video | Ausreisetestpflicht für Nordtirol und Bezirk Kufstein
❓ Wo kann man sich in Tirol testen lassen?
🔹 In den Screening-Straßen werden PCR-Tests durchgeführt. Diese sind jedoch für Menschen mit Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion oder für Kontaktpersonen von Infizierten vorgesehen.
🔹 Antigen-Tests werden vom Land Tirol im Rahmen der Aktion "Tirol testet" kostenlos zur Verfügung gestellt. Man kann sich im Internet unter tiroltestet.leitstelle.tirol anmelden und muss dann den gewünschten Termin und Standort auswählen.
🔹 Auch in Apotheken gibt es Gratis-Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2. Die Testungen können ausschließlich gegen telefonische Voranmeldung durchgeführt werden und es wird gebeten, die e-Card mitzunehmen.
🔹 Zahlreiche niedergelassene Ärzte in Tirol bieten ebenfalls kostenlose Antigen-Tests an.
Bezirk Kufstein: Zusätzliche Testmöglichkeiten (jeweils PCR-Gurgeltestungen):
📍 Langkampfen: Gemeindesaal, Bürgerstraße 6, 6336 Langkampfen, täglich von 6 bis 9 Uhr und von 17 bis 19 Uhr
📍 Niederndorf: Ehemaliges Gemeindeamt, Dorf 34, 6342 Niederndorf, täglich von 6 bis 9 Uhr und von 17 bis 19 Uhr
📍 Scheffau am Wilden Kaiser: Talstation Bergbahn Scheffau (Schulungsraum Talstation 4er-Gondel), Schwarzach 1, 6351 Scheffau am Wilden Kaiser, täglich von 6 bis 9 Uhr und von 17 bis 19 Uhr;
📍 Münster: Veranstaltungszentrum, Dorf 90, 6232 Münster, täglich von 6 bis 9 Uhr und von 17 bis 19 Uhr
Das bisherige Testangebot ist weiterhin aufrecht:
- Screeningstraße Kufstein (Antigen-Test), Münchnerstraße 22, 6330 Kufstein, täglich von 8 bis 17 Uhr
- Teststation Wörgl (Antigen-Test), Bahnhofstraße 37 (ehemaliger Hervis), 6300 Wörgl, Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr
Zusätzliche Testmöglichkeiten in Nordtirol
Das Land Tirol erweitert das Testangebot auch an den innerösterreichischen Grenzen zu Salzburg und Vorarlberg:
📍 In Pettneu am Arlberg wird eine Teststation eingerichtet, am Pass Thurn ein Testcontainer. In Hochfilzen und Waidring kommen mobile Testbusse zum Einsatz. Eine Anmeldung ist jeweils nicht notwendig. Die Testmöglichkeiten bestehen täglich jeweils zwischen sechs und 20 Uhr.
❓ Wie wird die Ausreise-Testpflicht kontrolliert?
Laut offiziellen Angaben des Landes wird an den Bezirksgrenzen und an den Landesgrenzen stichprobenartig kontrolliert.
❓ Gibt es Ausnahmen von der Testpflicht?
Ja! Von der Ausreise-Testpflicht ausgenommen sind:
- Kinder unter zehn Jahren
- Schüler (Hin- oder Rückfahrt zur Schule)
- Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Gesundheitsbehörden sowie Angehörige von Rettungsorganisationen und der Feuerwehr im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit bzw. von Einsätzen
- Personen, die im Gesundheitsbereich arbeiten (Krankenanstalten, Arztpraxen, therapeutische Einrichtungen, Apotheken, Heime, mobile Betreuungsangebote, etc.)
- Personen, die bei Straßendienst, Müllabfuhr, Strom- und Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung arbeiten (alles, was öffentliche Infrastruktur oder Einrichtungen der Daseinsvorsorge betrifft)
- Personen, die gebraucht werden, um den öffentlichen Personennahverkehr aufrecht zu erhalten
- Personen, die zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Versorgung (Lebensmittel, Waren des täglichen Bedarfes, Heizmaterialien, Zeitungen, etc.) benötigt werden
- Lieferanten zwischen Betrieben sowie für die Durchführung notwendiger unaufschiebbarer Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
- Personen, die für die Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens, die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen und die Deckung eines dringenden Wohnbedürfnisses gebraucht werden
- Personen, die unaufschiebbare behördliche oder gerichtliche Wege haben
- Personen ohne Wohnsitz im Bezirk, die vor der Rückreise zum Wohnsitz positiv auf das Coronavirus getestet wurden und die sich auf dem schnellsten Weg nach Hause in Quarantäne begeben
Die Grenzen dürfen immer ohne negatives Testergebnis überquert werden, wenn Gefahr für Leib, Leben und Eigentum besteht!
❓ Was gilt für Pendler, die im Bezirk Kufstein/Nordtirol wohnen?
Pendler, die im Bezirk Kufstein (oder Nordtirol) wohnen und zum Arbeiten den Bezirk (oder das Bundesland) verlassen, müssen ein negatives Testergebnis mitführen.
❓ Was gilt für Pendler, die im Bezirk Kufstein/Nordtirol arbeiten?
Wer außerhalb wohnt und im Bezirk Kufstein (oder Nordtirol) arbeitet, darf weiterhin einpendeln und wieder nach Hause fahren, ohne einen Test vorweisen zu müssen (bei etwaigen Kontrollen muss man glaubhaft machen, dass man nicht im Bezirk Kufstein wohnt, beispielsweise mittels Meldezettel). Wer sich länger als 24 Stunden im Bezirk Kufstein (bzw. in Nordtirol) aufhält, muss bei der Ausreise einen negativen Test vorweisen.
❓ Darf ich jemanden im Bezirk Kufstein/Nordtirol besuchen?
Ja, allerdings muss man bei etwaigen Ausreise-Kontrollen glaubhaft machen, dass man nicht im Bezirk Kufstein (bzw. Nordtirol) wohnt bzw. sich nicht mehr als 24 Stunden dort aufgehalten hat (beispielsweise mittels Meldezettel). Wenn man sich doch länger als 24 Stunden im Bezirk oder in Nordtirol aufgehalten hat, muss man sich vor der Ausreise testen lassen.
❓ Darf mich jemand aus dem Bezirk Kufstein/Nordtirol besuchen?
Ja, aber wer den Bezirk Kufstein (bzw. Nordtirol) verlassen will (warum auch immer), benötigt ein negatives Testergebnis.
❓ Gilt die Testpflicht auch bei "Durchreise"?
Nein. Wer den Bezirk Kufstein (bzw. Nordtirol) ohne Zwischenstopp durchquert, muss kein negatives Testergebnis bei der Ausreise vorweisen. Allerdings muss man bei Kontrollen glaubhaft machen, dass man nicht im Bezirk Kufstein/Nordtirol wohnt bzw. sich nicht mehr als 24 Stunden dort aufgehalten hab (beispielsweise mittels Meldezettel).
❓ Was gilt, wenn man schon geimpft wurde?
Auch für geimpfte Personen gilt die Ausreise-Testpflicht aus dem Bezirk Kufstein und Nordtirol.
❓ Was ist, wenn man bereits eine Corona-Infektion hinter sich hat?
Auch dann gilt die Ausreise-Testpflicht. Ein ärztliches Attest, das die überstandene Infektion bezeugt, ersetzt keinen Corona-Test. Auch ein Antikörpernachweis ersetzt einen Test nicht. (TT.com)