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Wichtig: §57a-Begutachtung und Kaufüberprüfung beim ÖAMTC

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Beide Überprüfungen ersparen Clubmitgliedern Geld und Ärger.

Die §57a-Begutachtung - die „Pickerl“-Überprüfung

Sie ist wohl die bekannteste Prüfdienstleistung des ÖAMTC.

Erstens, weil sie gesetzlich vorgeschrieben ist und zweitens, weil sie der „Gesundheits-Check“ für jedes Fahrzeug ist.

Mit dieser Überprüfung hat jeder Besitzer sofort einen Überblick, in welchem Zustand sein Fahrzeug ist.

Manchmal wird sie als lästig empfunden, aber man kann der §57a-Überprüfung auch positive Seiten abgewinnen. So dient die Früherkennung von Mängeln und deren Behebung auch dem Werterhalt des Fahrzeuges und schützt vor größeren Reparaturen. Der Prüfbericht des ÖAMTC hilft den Mitgliedern zudem als Leitfaden für einen allfälligen Reparaturauftrag an die Werkstätte.

ÖAMTC Techniker erklären beim „Pickerl“-Test immer die einzelnen Punkte.
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Der Gesetzgeber hat den Fahrzeugbesitzern genügend Zeit eingeräumt, um die „Pickerl“-Überprüfung durchführen zu lassen.

Zeitpunkt: Wann ein Fahrzeug zur §57a-Begutachtung vorgeführt werden muss, ist im Zulassungsschein (Datum der erstmaligen Zulassung) oder an der Lochung auf der aktuellen Begutachtungsplakette am rechten oberen Rand der Windschutzscheibe ersichtlich.

Die §57a-Überprüfung erspart Geld und Ärger.
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Durchgefallen? Liegt ein schwerer Mangel vor, der laut Mängelkatalog exakt definiert ist, wird dieser am Prüfprotokoll vermerkt – somit können ÖAMTC-Mitglieder der Werkstätte einen gezielten Reparaturauftrag geben.

Nach Behebung der Mängel ist innerhalb von 28 Tagen und maximal 1.000 Kilometern eine kostenlose Nachüberprüfung bei derselben Prüfstelle möglich.

Toleranzfristen der §57a-Begutachtung

ÖAMTC-Kaufüberprüfung

Sie ist mit 90 bis 120 Minuten die umfangreichste aller ÖAMTC Überprüfungen – ein Test „auf Herz und Nieren“.

Für Clubmitglieder ist sie beim Kauf eine Entscheidungshilfe und beim Verkauf ein Gütesiegel.

Kompetente Begutachtung: Speziell für Laien ist die Kaufüberprüfung das Um und Auf – man weiß sofort über den Zustand des Fahrzeuges Bescheid. Da niemand die Katze im Sack kaufen will, überprüft der ÖAMTC Tirol für seine Mitglieder Autos und Motorräder sowie Oldtimer. Dabei wird nicht nur der Zustand der mechanischen Teile überprüft. Die ÖAMTC Techniker schauen auch darauf, ob es Hinweise auf künftige Mängel, Schwachstellen oder Abnützungserscheinungen gibt – speziell auch im Innenraum.

Fixer Bestandteil des An- bzw. Verkaufstests: Lackdichte überprüfen.
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Keine Überraschungen: Damit ÖAMTC Mitglieder bei einem Kauf keine unangenehmen Überraschungen erleben, geben die ÖAMTC-Techniker – wenn nötig – gezielte Reparaturvorschläge. Durch die akribische Untersuchung wird klar, wie realistisch ein Kauf- oder Verkaufspreis ist, der auch mit Hilfe des sogenannten Autopreisspiegels ermittelt wird. Ausgenommen sind Oldtimer – hier wird ein Gutachten benötigt, da es keinen Autopreisspiegel für Oldtimer gibt.

Wichtig: Die Begutachtung des Innenraums.
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Exklusiv für Mitglieder. Clubmitglieder können die §57a-Begutachtung und den An- bzw. Verkaufstest bei allen 15 Tiroler ÖAMTC-Stützpunkte durchführen lassen.

Sie können entweder telefonisch einen Termin beim Stützpunkt in ihrer Nähe vereinbaren oder online – rund um die Uhr – unter: www.oeamtc.at/termine

Akribische Untersuchtung mechanischer Teile.
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Darüber hinaus finden Mitglieder dort auch eine Übersicht aller Technischer Dienstleistungen des ÖAMTC Tirol.

ÖAMTC

Zentrale Tirol: Andechsstraße 81, 6020 Innsbruck

Tel. 0512/3320-0,

tirol@oeamtc.at

Pannennotruf: 120

ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe:

Tel. 01/25 120 00

Gehörlosen-Notruf-Nummer: Fax: 0800 133 133

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