Bundesliga

Bundesliga verweigerte Lizenz: Der Austria droht der Zwangsabstieg

Dunkle Wolken über der Generali Arena: In erster Instanz gab es für die Wiener Austria keine Lizenz.
© GEPA pictures/ Michael Meindl

Die WSG Tirol und der FC Wacker Innsbruck (Bundesliga und 2. Liga) erhielten die Lizenz für die kommende Saison ohne Auflagen. Ein Traditionsverein muss hingegen gehörig zittern.

Wien – Ihre massiven Finanzprobleme bereiten der Wiener Austria weiter große Sorgen. Gestern verweigert­e der Senat 5 der Bundesliga dem Traditionsclub in erster Instanz die Lizenz für die kommende Saison, wie die Liga in einer Aussendung bekannt gab. Alle anderen elf Oberhaus-Clubs – also auch die WSG Tirol – erhielten hingegen die Spielgenehmigung.

„Die Lizenzierung ist jedes Jahr ein heikles Thema“, weiß Julian Heiss, der Lizenzierungsbeauftragte der WSG Tirol: „In Zeiten wie diesen gilt das aber noch viel mehr. Umso mehr erfüllt es uns mit Stolz, die Lizenz für die neue Saison 2021/2022 ohn­e weitere Auflage erhalten zu haben.“ Neben den Wattenern durfte sich auch der FC Wacker freuen: Wie auch für die Auftiegskonkurrenten Klagenfurt und GAK gab es die Bundesligalizenz für die erste Mannschaft, außerdem erhielt die zweite Mannschaft die lizenztechnische Zulassung für die 2. Liga.

Aber zurück nach Wien: Die krisengeschüttelte Austria kann innerhalb von acht Tagen ab Beschlusszustellung Protest beim Protestkomitee der Bundesliga einbringen – also bis kommenden Mittwoch. Dabei besteht die Möglichkeit, neue Nachweise der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vorzubringen. Und das wird die Austria auch tun. „Wir wissen durch den heute erhaltenen Lizenzentscheid ganz genau, welche Anforderungen an uns gestellt werden und worauf wir uns fokussieren müssen. Wir werden alles unternehmen, um die zusätzlichen Informationen fristgerecht einzubringen“, wird Präsident Frank Hensel in einer Aussendung zitiert. Die Entscheidung des Protest­komitees fällt bis 27. April.

Sollte die Lizenz bzw. Zulassung auch vom Protestkomitee verweigert werden, hat der Bewerber noch die Möglichkeit, beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht zu klagen. Das Schiedsgericht ist kein Gremium der Österreichischen Fußball-Bundesliga und entscheidet – endgültig – anstelle eines ordentlichen Gerichts. Nach aktuellem Stand würden die „Veilchen“ zumindest temporär von der rot-weiß-roten Fußball-Landkarte verschwinden.

Ebenfalls verweigert wurd­e die Lizenz vorläufig den beiden Zweitligisten Austria Lustenau und Young Violets, Zweitvertretung der Wiener Austria. (TT, APA)

📝 Lizenz-Entscheidungen der Bundesliga

Bundesliga:

  • Lizenz erteilt: Red Bull Salzburg, Rapid Wien, LASK, Sturm Graz, WSG Tirol, WAC, TSV Hartberg, SV Ried, SCR Altach, SKN St. Pölten, FC Admira
  • Lizenz verweigert: Austria Wien (finanzielle Gründe)

Erste Liga:

  • Lizenz erteilt (im Fall des Bundesliga-Aufstiegs): Austria Klagenfurt, Wacker Innsbruck, GAK
  • Lizenz verweigert (im Fall des Bundesliga-Aufstiegs): SC Austria Lustenau (infrastrukturell, finanziell), FAC Wien (infrastrukturell)
  • Zulassung erteilt (für 2. Liga): FC Liefering, SKU Amstetten, Vorwärts Steyr, SV Lafnitz, FC Juniors OÖ, Blau-Weiß Linz, FC Dornbirn, SV Horn, FAC, Kapfenberger SV, Rapid Wien II
  • Zulassung verweigert: Young Violets (finanziell), Austria Lustenau (finanziell)

Regionalligen:

  • Zulassung erteilt (für 2. Liga): Hertha Wels, Sturm Graz Amateure, Wacker Innsbruck II
  • Zulassung verweigert (für 2. Liga): SV Stripfing/Weiden (sportlich, infrastrukturell, rechtlich, finanziell)

📆 Weitere Termine Lizenzierungsverfahren 2020/21: Protestfrist bis 21. April, Entscheidung Protestkomitee (2. Instanz) bis 27. April. Innerhalb von acht Tagen (nach Zustellung Protestkomitee-Bescheid) mögliche Einreichung der Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht. Entscheidung Ständiges Neutrales Schiedsgericht bzw. Meldung an UEFA bis 31. Mai.

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