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Nationalrat - Notstandshilfe bleibt erhöht, Exekutionsrecht erneuert

Mitglieder der NEOS, unter anderem Parteichefin Meinl-Reisinger (links), während der Nationalratssitzung am Donnerstag.
© ROLAND SCHLAGER

Viel los war heute im Nationalrat: Die Notstandshilfe wurde erneut aufgestockt, ebenso die Kulturhilfen. Durch ein erneuertes Exekutionsrecht sollen Verfahren zur Eintreibung von Schulden wesentlich vereinfacht werden. Der neue Arbeitsminister Kocher stellte sich seiner ersten Fragestunde.

Wien – Der Nationalrat hat Donnerstagmittag weitere Corona-Hilfen beschlossen. Konkret wird rückwirkend mit Anfang April die Notstandshilfe ein weiteres Mal auf die Höhe des Arbeitslosengelds aufgestockt. Der Kulturszene werden 20 weitere Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Abseits des Pandemie-Themas wurde eine große Reform des Exekutionsrechts fixiert. Sie bringt Gläubigern und Gerichten wesentliche Erleichterungen, aber auch Vorteile für Schuldner.

Einzig die NEOS waren dagegen, dass die Notstandshilfe allgemein angehoben wird. Sozialsprecher Gerald Loacker vermisste die Treffsicherheit der Maßnahme, würde doch damit beispielsweise auch Ehepartnern von Gutverdienern der Mehrbetrag ausgeschüttet. SPÖ und FPÖ wiederum kritisierten, dass die Maßnahme erst zu spät und auf Aufforderung der Opposition komme.

Einstimmig beschlossen wurde die Aufstockung der Kulturhilfe. In diesem Fall geht es um den Überbrückungsfonds für selbstständige Künstler, der um 20 auf 140 Millionen aufgestockt wurde. Damit sollen coronabedingte Einnahmenausfälle aufgrund abgesagter Veranstaltungen und geschlossener Kulturhäuser kompensiert werden. Staatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) hofft, dass man ein letztes Mal nachschießen muss und der Kulturbetrieb über den Sommer wieder Fahrt aufnehmen könne. Grünen-Kultursprecherin Eva Blimlinger ging jedoch davon aus, dass es die ein oder andere Hilfe noch brauchen werde.

Erste Fragestunde an Kocher

Vor allem die Corona-Krise und auch ein wenig die unsichere Situation des MAN-Standorts in Steyr waren davor Themen der ersten Fragestunde des Nationalrats mit Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP). Er zeigte sich zuversichtlich, binnen eines Jahres 500.000 Menschen aus Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit wieder in reguläre Jobs bringen zu können - vorausgesetzt, dass es keinen Rückschritt gibt, der im Herbst oder Winter wieder Pandemie-Maßnahmen erfordert.

Die für die Zeiten behördlich geschlossener Schulen und Kindergärten eingeführte Sonderbetreuungszeit haben bisher 30.000 Personen (für 35.000 Betreute) in Anspruch genommen, berichtete Kocher. 6.000 Unternehmen haben Anträge gestellt, die Bearbeitung war "relativ rasch" mit durchschnittlich 26 Tagen. Seit Einführung des Rechtsanspruchs im November seien 56 Prozent aufgrund eines Anspruchs in Sonderbetreuung gewesen, 44 Prozent auf Basis einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.

Arbeitsminister Martin Kocher bei seiner ersten Fragestunde.
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Abseits der Pandemie teilte Kocher mit, dass die - von der FPÖ angesprochene - berufliche Funktion seiner Frau in diesem Konzern "überhaupt keinen Einfluss" auf sein Engagement um Beibehaltung der Arbeitsplätze bei MAN/Steyr habe. Er versicherte erneut das gemeinsame Bemühen mit dem Wirtschaftsministerium, alle Beteiligten für Verhandlungen an den Tisch zu bekommen, um möglichst viele Arbeitsplätze nachhaltig sichern zu können.

Umfassende Exekutionsrechtsreform

Am frühen Nachmittag wurden - durchgehend einstimmig - einige Justizvorlagen beschlossen. Eine in Corona-Zeiten geschaffene Regelung wurde ins Dauerrecht übernommen: Opferschutzeinrichtungen und Interventionsstellen können weiterhin gewaltbetroffene Frauen vertreten und in ihrem Auftrag Einstweilige Verfügungen auf Betretungsverbote bei Gericht beantragen.

Dies ist ein kleiner Teil der großen Exekutionsrechtsreform, mit der die Verfahren zur Eintreibung von Schulden wesentlich vereinfacht werden. Sie bringt, wie Ministerin Alma Zadic (Grüne) versicherte, allen Seiten Vorteile.

Alma Zadic betont, dass die neue Exekutionsrechtsreform allen Seiten Vorteile bringt.
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Im Sinn der Schuldner wird die Entschuldung vereinfacht. Stellt sich eine Insolvenz heraus, wird dies sofort aufgegriffen - was Kosten- und Zinsenstopp bedeutet und die Chancen auf eine nachhaltige Entschuldung verbessert. Den Gläubigern wird die Durchsetzung ihrer Exekutionstitel erleichtert. Die Anträge werden vereinfacht, ihre Anzahl wesentlich reduziert. Alle Exekutionsmittel werden zu einem "Exekutionspaket" zusammengefasst. Ein Verwalter kann alle Vermögensobjekte ermitteln und flexibel verwerten, wenn keine Zahlung erreicht werden kann.

Diese Reform wurde auch von der Opposition mit Lob bedacht. SPÖ und NEOS kritisierten jedoch, dass die Gerichtsgebühren für Exekutionsverfahren steigen. "Leicht", wie Zadic anmerkte, nämlich um fünf Prozent. Durch den Wegfall der bisher nötigen Masse an Anträgen bringe die Reform den Gläubigern - die die Gebühren zu zahlen hätten - dennoch in Summe eine Einsparung.

Einstimmig beschlossen wurde die Einrichtung zentraler Justiz-Servicecenter an Gerichten und Staatsanwaltschaften - für Zadic ein wesentlicher Baustein ihres Anliegens, die Justiz kunden-und serviceorientierter zu gestalten. (APA)

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