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Jagen im Krankenstand kein Grund für Kündigung in Kirchdorf
Die Jagdausflüge eines ehemaligen Kirchdorfer Gemeindebediensteten im Krankenstand hätten laut Landesgericht Innsbruck nicht zum Anlass für eine Entlassung genommen werden dürfen.
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Die Gemeinde Kirchdorf muss einem ehemaligen Bediensteten mehr als 14.000 Euro an Lohn und fast 9500 Euro an Verfahrenskosten erstatten.
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