Gut zu wissen: Diese Regeln gelten ab 19. Mai für Gastro, Events, Sport und Co.
Nach mehr als einem halben Jahr Lockdown will Österreich trotz anhaltend hoher Infektionszahlen wieder aufsperren. Mit 19. Mai wird mit wenigen Ausnahmen wie der Nachtgastronomie fast überall gelockert. Touristen aus dem In- und Ausland sind ebenso willkommen wie Gäste in Restaurants und Kaffeehäusern. Theater sollen genauso geöffnet werden wie Sportstätten. An den Schulen werden sogar schon mit 17. Mai die Klassen wieder gefüllt.
Innsbruck, Wien ‒ Trotz weiter hoher Infektionszahlen fährt Österreich ab 19. Mai eine Öffnungsstrategie. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) verkündete bei einer Pressekonferenz nach einem Treffen von Regierung, Ländern und Sozialpartnern, dass ab diesem Datum die Gastronomie wieder öffnet.
Auch der Tourismus startet, Gäste aus dem Ausland sind dabei willkommen. Die Kulturszene kann ebenfalls wieder den Betrieb aufnehmen, Indoor-Sport wird gestattet. Auch Mannschafts- und Kontaktsportarten dürfen wieder ausgeübt werden.
So sieht der Öffnungsplan aus:
🟢 Tests
Voraussetzung für fast jegliche Vergnügung ist ein Test. Bei PCR-Tests wurde eine Gültigkeit von 72 Stunden festgelegt, für Antigen-Tests von 48 Stunden. Bei Selbsttests (mit digitaler Lösung wie in Vorarlberg) sind es nur 24 Stunden.
Ebenfalls als Zutrittsmöglichkeit gilt eine Genesung, allerdings nur wenn die Erkrankung nicht mehr als sechs Monate zurückliegt. Geimpfte sind automatisch zugelassen, wenn mehr als drei Wochen nach dem ersten Stich vergangen sind.
👨👩👧👧 Kontaktbeschränkungen
- Keine allgemeinen Ausgangsbeschränkungen in der Nacht
- Außerhalb des privaten Wohnbereichs gilt: Treffen von maximal 10 Personen (+ Kinder) sind möglich im Freien, Indoor sind max. 4 Erwachsene (+ Kinder) erlaubt. Für Treffen mit mehr Personen gelten die Veranstaltungsregelungen.
- In der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr sind generell nur Treffen von max. 4 Erwachsenen möglich
🧒 Schulen
- Ab 17. Mai herrscht in der Schule wieder Präsenzbetrieb.
- In Unterstufen muss ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen werden
- In Oberstufen gilt FFP2-Maskenpflicht
- In Schulen wird 3x pro Woche getestet (Selbsttests sind erlaubt).
- Berufsgruppentestung der Lehrer erfolgt mit überwachtem Selbsttest in der Schule
- Singen und Sport sind nur im Freien erlaubt
- Mehrtägige Schulveranstaltungen sind nicht möglich
🍻 Gastronomie
- Gastronomie darf mit 19. Mai wieder öffnen
- Außerhalb des zugewiesenen Sitzplatzes herrscht FFP2-Maskenpflicht
- Beim Betreten muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden
- Die Gäste müssen sich mit ihrem Namen und den Kontaktdaten beim Betreten registrieren
- Eine Gästegruppe darf indoor max. 4 Erwachsene (+ dazugehörige Kinder) und outdoor max. 10 Erwachsene umfassen
- Zwischen den Personen fremder Tische muss ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden
- In geschlossenen Räumen darf die Konsumation nur im Sitzen erfolgen
- Selbstbedienungsbuffets können unter Hygieneauflagen betrieben werden
- Jeder Gastronomiebetrieb muss ein Präventionskonzept erstellen und einen COVID-19-Beauftragten ernennen
- Für Mitarbeiter mit Kundenkontakt gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
- Mitarbeiter, die sich im Rahmen der Berufsgruppentestungen testen lassen, können statt einer FFP2-Maske einen einfachen Mund-Nasen-Schutz tragen
- Sperrstunde ist um 22 Uhr
🛌 Tourismus
- Start der Hotellerie ist ebenfalls am 19. Mai.
- FFP2-Maskenpflicht in den allgemeinen Bereichen
- Beim Betreten muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden
- Die Gäste müssen sich mit ihrem Namen und den Kontaktdaten beim Betreten registrieren (wie das in der Beherbergung ohnehin üblich ist)
- Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden
- Bei Inanspruchnahme von weiteren Dienstleistungen bzw. Gastro im Hotel braucht es ab einem Aufenthalt über die Gültigkeit des Eintrittstestes hinweg alle 2 Tage Selbsttests unter Aufsicht vor Ort
- Für die Hotelgastronomie gelten dieselben Regeln wie für die normale Gastronomie (inkl. Sperrstunde um 22 Uhr)
📋 Messen und Kongresse:
- Auch Messen und Kongresse sind wieder möglich - mit Registrierung und Test/Impfung/Genesung. FFP2-Maskenpflicht gilt ebenfalls.
🎻 Kultur & Veranstaltungen
- Es herrscht durchgängig FFP2-Maskenpflicht
- Beim Betreten muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden
- Die Besucher müssen sich mit ihrem Namen und den Kontaktdaten beim Betreten registrieren
- Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern, außerhalb eines zugewiesenen Sitzplatzes, eingehalten werden
- Zwischen Besuchergruppen muss mindestens ein freier Sitzplatz sein
- Behördlich genehmigte Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen dürfen outdoor mit maximal 3000 und indoor mit maximal 1500 Personen durchgeführt werden
- Veranstaltungsorte mit fixen Sitzplätzen dürfen maximal zu 50% ausgelastet werden
- An Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen maximal 50 Personen teilnehmen (indoor und outdoor).
- Veranstaltungen ab 11 Personen sind anzeigepflichtig, ab 51 Personen braucht es eine Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde
- Regeln für Veranstaltungs-Gastronomie sind analog zur Gastronomie (keine Gastro bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze)
- Jeder Veranstalter muss ein Präventionskonzept erstellen und einen COVID-19-Beauftragten ernennen
- Sperrstunde ist um 22 Uhr
⚽ Sportstätten/Sportausübung
Indoor:
- FFP2-Maskenpflicht in den allgemeinen Bereichen (z.B. an der Rezeption, in der Umkleidekabine)
- Beim Betreten muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden
- Die Sportler müssen sich mit ihrem Namen und den Kontaktdaten beim Betreten registrieren (wie das in der Beherbergung ohnehin üblich ist)
- Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden
- Pro Person müssen 20m² Fläche zur Verfügung stehen
- Für die Zeit der Sportausübung gilt keine Maskenpflicht und die Abstandsregel kann bei Kontaktsportarten kurzfristig unterschritten werden. Es sind somit auch Kontaktsportarten wie Fußball wieder erlaubt
Outdoor:
- Sport ist in sportartüblicher Mannschaftsgröße möglich
- Bei Kontakt- und Mannschaftssport muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden
- Jede Sportstätte (indoor und outdoor) muss ein Präventionskonzept erstellen und einen COVID-19-Beauftragte/n ernennen
- Die Veranstaltungsregelungen (Anzeige/Bewilligungspflicht) gelten für allfällige Zuseher an Sportstätten, aber nicht für die Sportausübung selbst
- Sperrstunde ist 22 Uhr
- Breitensport in sportartüblicher Gruppengröße im öffentlichen Raum maximal aber 10 Personen
🏊♀️ Freizeitbetriebe
- Es herrscht FFP2-Maskenpflicht
- Beim Betreten von Indoor-Bereichen muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden
- Die Besucher müssen sich mit ihrem Namen und den Kontaktdaten beim Betreten registrieren (wie das in der Beherbergung ohnehin üblich ist)
- Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden
- Bei Indoor-Einrichtungen, Bädern und Thermen müssen pro Gast 20 m² Fläche im jeweiligen geschlossenen Raum zur Verfügung stehen
- Jeder Freizeitbetrieb muss ein Präventionskonzept erstellen und einen COVID-19-Beauftragten ernennen
- Für Fahrgeschäfte (z.B. Karussell) gilt, dass zwischen Besuchern ein leerer Sitzplatz sein muss. Die Kundenregistrierung ist nicht notwendig
- Sperrstunde ist 22 Uhr
🛑 Regionales
Die Bundesländer können selbstständig strengere Regelungen als der Bund verhängen. Für Hochinzidenz-Gebiete (mehr als 300 Fälle auf 100.000 Einwohner) besteht eine Ausreisetestpflicht.