Gerichtssplitter

Gefälschte Dokumente: „Gehörlose" Bettlerin am Landesgericht verurteilt

(Symbolbild)
© Böhm Thomas

In Innsbruck waren Bettlerinnen aufgeflogen, die sich mit gefälschten Dokumenten als taub ausgaben.

➤ Eine vor neun Jahren verfasste Anklage wurde gestern schließlich doch noch am Landesgericht verhandelt. Jahrelang war das Verfahren unterbrochen, da zwei rumänische Bettlerinnen spurlos verschwunden waren. Seit Kurzem ist eine von ihnen jedoch in Graz aufhältig. Zum Prozess wegen schweren Betruges war sie trotz Beteuerungen aber trotzdem nicht erschienen.

Mit einer Komplizin gab sich die 28-Jährige 2012 in Innsbruck als taub aus. Mit gefälschten Ausweisen, Zertifikaten und Spenderlisten des regionalen Verbandes für Gehörlose bauten sie solcherart auf Mitleid und Spendenfreudigkeit. Da beide beim Betteln jedoch eine gewisse Aufdringlichkeit an den Tag gelegt hatten, gerieten sie auf einem Supermarktareal ins Visier einer Mitarbeiterin. Als diese sie aufforderte, das Areal zu verlassen, erntete sie Schulterzucken und Gesten, die auf das körperliche Handicap hinwiesen. Erst als die Supermarktmitarbeiterin das Duo schroff aufforderte, nun endlich zu gehen, standen die Bettlerinnen auf.

Zum Abschied deckten die „Gehörlosen“ die Frau dann noch mit Flüchen aller Art ein. An diese und die überaus schnelle Genesung der Bettlerinnen konnte sich die Zeugin vor Richter Gerhard Melichar auch nach Jahren noch erinnern. Über die bislang unbescholtene Rumänin ergingen in Abwesenheit 960 Euro Geldstrafe, 720 davon bedingt. Damals konfiszierte 52 Euro sind zudem an den Staat verfallen.

➤ Zwei Somalier hatten im März trotz Covid-Absonderungsbescheids ihre Notschlafstelle über ein Fenster und einen Hinterausgang verlassen. Dass sie über die genauen Umstände ihrer Quarantäne von der Leiterin der Stelle genau informiert worden seien, wollten beide gestern am Landesgericht nicht mehr bestätigen. Dazu sei vor dem Ausgang Whisky im Spiel gewesen. Und man habe das Haus nur verlassen, um sich warmes Essen und Zitronen zu besorgen.

Aufgefallen waren beide dann an einer Straßenbahnhaltestelle, bei der sie sich erst ohne Masken unter die Passanten gemischt hatten und so auch noch in die Tram steigen wollten. Am selben Tag war die Polizei aber ohnehin bei der Notschlafstelle: Ein positiv getesteter Ungar hatte gerade seinen Koffer ab. Die Strafen für vorsätzliche Gefährdung mit übertragbaren Krankheiten lauteten beidseits auf 1200 Euro. Beim unbescholtenen Zweitangeklagten jedoch zur Hälfte bedingt. (fell)