Innenpoliltik

Streit um Erweiterung der Berichtspflicht für die Bundeswettbewerbsbehörde

SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildiri­m.
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Die SPÖ sieht die Unabhängigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde in Gefahr. Wirtschaftsministerin Schramböck plane die BWB mittels ausufernder Berichtspflicht zu schwächen, heißt es in einer Aussendung am Montag.

Wien – Seit einiger Zeit tobt ein heftiger Streit wegen der Erweiterung der Berichtspflicht für die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Hintergrund der Auseinandersetzung: Das Wettbewerbsgesetz soll um einen Paragrafen ergänzt werden, der vorsieht, dass sich Wirtschaftsministerin Schramböck (ÖVP) „jederzeit über alle Gegenstände der Geschäftsführung und Aufgabenerfüllung der Bundeswettbewerbsbehörde unterrichten kann“.

Die SPÖ fordert nun vehement eine Überstellung der BWB vom Wirtschaftsministerium ins Justizministerium. Schramböck plane die BWB mittels ausufernder Berichtspflicht zu schwächen, so die SPÖ in einer Aussendung am Montag. „Nachdem die ÖVP über die Zerschlagung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und die Abschaffung der Wahrheitspflicht im U-Ausschuss laut nachdenkt, soll jetzt offenbar auch die Bundeswettbewerbsbehörde an die Kandare genommen werden“, warnt SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim. Gestern brachte die SPÖ im Zuge der Sondersitzung des Nationalrats einen Antrag ein, der diese Übersiedelung einfordert.

Die SPÖ greift mit ihrer Forderung einen Vorschlag von BWB-Chef Theodor Thanner auf, der durch die Ansiedelung der Behörde im Wirtschaftsministerium einen „klassischen Zielkonflikt“sieht.

Zusätzlich will die SPÖ mit einer parlamentarischen Anfrage an die Justizministerin klären, was zwischen Wirtschaftsministerin Schramböck und Alma Zadić (Grüne) besprochen wurde. Schramböck hatte vor Journalisten erklärt, die Kartellrechtsnovelle sei mit Zadić abgestimmt. Und die SPÖ will auch wissen, wie die Justizministerin den Vorschlag der Übersiedelung der Behörde in ihr Ressort beurteilt.

Die Berichtspflicht sorgte auch in der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft und auch bei Experten für zum Teil heftige Kritik. Schramböck verteidigte die Pläne, es sei lediglich eine Anpassung an die Praxis in anderen EU-Ländern. (TT)