Coronavirus

Gut zu wissen: In diesen drei Phasen soll der „Grüne Pass" umgesetzt werden

Der „Grüne Pass" kommt in analoger und digitaler Form. (Symbolbild)
© Thomas Böhm

Ab dem 19. Mai wird der „Grüne Pass" in Österreich umgesetzt. Dies erfolgt bis Ende Juni in drei Phasen. So soll schrittweise auch das EU-weite Reisen wieder möglich und erleichtert werden. Jeder kann sich aussuchen, auf welche Art er seinen Status nachweisen will – ob analog oder digital.

Innsbruck – Die Regierung hat am Dienstag die Regeln für den „Grünen Pass" präsentiert, über den der Eintritt z.B. in die Gastronomie oder zu Veranstaltungen, aber auch das Reisen künftig geregelt werden soll. Dabei stellte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) klar, dass neben dem digitalen Format auch ein analoges bestehen bleibt. Das heißt, man kann zumindest in Österreich auch mit ausgedruckten Nachweisen die neuen Freiheiten nutzen. „Dabei gelangen keinerlei persönliche Daten in fremde Hände, es wird nur die Berechtigung für den Zutritt erteilt“, ergänzte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP).

International wird technisch ab dem Sommer zwar überall das gleiche System angewendet, jedoch entscheidet jeder Staat selbstständig, wen er unter welchen Bedingungen ins Land lässt. Fix ist auch hierzulande noch nicht alles. So gibt es laut Mückstein Diskussionsbedarf, ob bisher nicht von der EMA zugelassene Impfstoffe – beispielsweise die chinesischen wie Sinopharm oder der russische Sputnik V – akzeptiert werden.

Dass auch Antikörper-Tests alleine anerkannt werden, ist eher unwahrscheinlich. Experten meinten, dass es „sehr heikel" sei, hier einen Grenzwert festzulegen, erklärte Mückstein.

📽️ Video | Grüner Pass bleibt auch analog

⚠️ Der „Grüne Pass" wird hierzulande in folgenden drei Phasen eingeführt:

🟢 1. Phase: Bestehende Nachweise

Die erste Phase startet mit den großen Öffnungsschritten am 19. Mai und ist denkbar unspektakulär. In dieser gilt als Eintrittskarte beispielsweise zu Gastronomie oder Veranstaltungen einfach der schon bekannte Test-Nachweis, eine Eintragung im Impfpass oder ein Absonderungsbescheid, den man bei der Infektion erhalten hat. Im Detail bedeutet das:

  • Getestet: behördlich anerkannte negative Testergebnisse
  • Geimpft: Bestätigung des Impfstatus mittels Papier-Impfpass
  • Genesen: ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion

Dabei werden Selbsttests anerkannt, vermutlich auch jene an Schulen. Diese Selbstabnahmen haben freilich nur eine Gültigkeit von 24 Stunden, Antigen-Tests von 48 Stunden und PCR-Tests von 72 Stunden. Bei der Impfung ist drei Wochen nach dem ersten Schritt der Zutritt gesichert. Mückstein hält das für "vertretbar". Wer sich keinen zweiten Stich abholt, verliert die Zulassung später wieder. Wie lange die Impfung insgesamt gilt, wird auf EU-Ebene festgelegt. Der Gesundheitsminister geht davon aus, dass man sich auf acht, neun Monate einigen wird, ehe eine neue Impfung nötig wird.

Beispiel: Zwei Personen verabreden sich zum Essen beim Lieblingswirten. Sie gehen davor in eine Teststraße. Die ausgedruckte Bestätigung oder des E-Mail am Handy mit dem negativen Testergebnis ist die „Eintrittskarte“ für den Lokalbesuch.

Beispiel: Frau Huber möchte auf einen Kaffee in die örtliche Konditorei gehen. Sie hat in den vergangenen sechs Monaten eine Corona-Infektion überstanden. Für den Kaffeehaus-Besuch muss sie nur den Absonderungsbescheid ihrer behördlichen Quarantäne bzw. die ärztliche Bestätigung über die abgelaufene Infektion vorlegen.

Das sind die möglichen Eintrittskarten, um ein Bier trinken oder ins Theater gehen zu können: gelber bzw. grüner Impfpass und negativer Test.
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🟢 2. Phase: Digitale Nachweise

Mit 4. Juni wird laut Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) die zweite Phase des „Grünen Pass" eingeläutet – nämlich die der digitalen Anwendung auf nationaler Ebene. Bis dahin seien alle gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, die für einheitliche, datenschutzkonforme und allen EU-Vorgaben entsprechende digitale Nachweise benötigt werden.

Dafür wird es Zertifikate mit QR-Code geben, die Test, Impfung oder Genesung nachweisen. Dieses kann unter gesundheit.gv.at heruntergeladen werden, wofür Handysignatur oder Bürgerkarte notwendig sind (Wichtig: zeitgerecht beantragen!). Der Kontrollor, z.B. der Friseur, kann mit einer eigenen App prüfen, ob der Zutritt erlaubt ist, erfährt aber keine genaueren Umstände. Der Kunde muss seine Identität aber nachweisen können. Das Zertifikat kann nicht nur mittels QR-Code digital abgerufen werden, sondern auch als Ausdruck in einem Gemeindeamt oder Magistrat abgeholt werden.

Auch ein Nachweis über die e-Card wird möglich sein. Die prüfende Stelle – also z.B. der Wirt – benötigt in Sachen e-Card eine eigene von der Sozialversicherung entwickelte Prüf-App. Mit dieser wird die Kartennummer auf der Rückseite gescannt und daraufhin angezeigt, ob ein Zutritt erlaubt ist oder nicht, aber keine sonstigen Details.

  • Testzertifikat für PCR-Test, Teststraße, Antigentest zu Hause (behördlich bestätigt)
  • Impfzertifikat gültig ab Tag 22 nach der 1. Impfung
  • Genesenenzertifikat: Für Personen, die eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben und in Österreich im EMS (Epidemiologisches Meldesystem) erfasst wurden, wird das Zertifikat automatisch erstellt und der genesenen Person zur Verfügung gestellt
  • Die bisherigen analogen Nachweise bleiben weiterhin gültig.

➤ Beispiel: Ein Paar plant einen Hotelaufenthalt. Beide haben bereits je eine Erstimpfung erhalten. Sie haben sich ihre Impfzertifikate mit ihrer Handy-Signatur unter gesundheit.gv.at heruntergeladen und am Handy gespeichert. Ab dem 22. Tag nach Impfung reicht die Vorlage des Impfzertifikats beim Check-in im Hotel.

➤ Beispiel: Herr Maier möchte in einem Restaurant Abendessen gehen. Er geht vorher in die Teststraße und lässt sich das Zertifikat ausstellen. Im Restaurant wird sein QR-Code mit einer eigenen Prüf-App oder per Handy-Kamera gecheckt. Dabei wird nur angezeigt, ob diese Person für den Zutritt berechtigt ist oder nicht. Persönliche Daten werden bei diesem Check nicht angezeigt.

🟢 3. Phase: Anbindung an europäische Schnittstellen

Ende Juni tritt die EU-Verordnung in Kraft. Finalisiert wird der Grüne Pass dann im Juli, passend zur Reise-Saison. Dabei wird die digitale Lösung dann in der EU und vermutlich auch im EWR-Raum und der Schweiz anerkannt. Die Zertifikate sind damit europaweit lesbar. Der Haken daran ist, dass jedes Land eigene Kriterien festlegen kann. Im Klartext bedeutet dies, dass zwar der „Grüne Pass" via QR-Code ab Juli überall gelesen werden kann, es jedoch von Land zu Land unterschiedlich geregelt werden dürfte, wie lange man für die Einreise beispielsweise geimpft sein muss, wie lange ein PCR-Test gültig ist oder wie lange man genesen sein muss.

Es könnte beispielsweise durchaus Staaten geben, die den testlosen Zutritt erst nach dem zweiten Stich bei der Impfung ermöglichen. Auch ist unklar, wie andernorts die Testpflicht bei Kindern gehandhabt wird. In Österreich können Kinder bis 10 auch ohne Tests mit ihren Eltern beispielsweise ins Gasthaus gehen.

Jugendlichen ab zehn wird fürs erste das Testen ohnehin nicht erspart bleiben, gibt es für sie doch noch keine Impfung. Allerdings geht Mückstein davon aus, dass es auch für diese Altersgruppe schon im August oder September die Möglichkeit zur Immunisierung gibt. Der Mangel an Impfstoff wird demnächst vorbei sein. Der Minister glaubt, dass man schon ab Ende Juni Impfwillige suchen wird.

⚠️ Wichtig: Die Daten, die im digitalen Zertifikat, sprich dem QR-Code, enthalten sind, werden von den besuchten Staaten nicht gespeichert.

➤ Beispiel: Deutsche TouristInnen kommen für den Sommerurlaub nach Österreich. Sie haben sich in Deutschland Zertifikate ausstellen lassen. Die deutschen QR-Codes sind beim Check per Prüf-App oder Handy-Kamera auch in Österreich lesbar.

➤ Beispiel: Ein österreichisches Paar plant einen Trip nach Italien. Die Zertifikate, die in Österreich ausgestellt werden, sind auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten lesbar. (TT.com)