Einreise

Quarantänepflicht fällt: 3-G-Regel für Einreise aus Bayern ab Donnerstag

Bei der Einreise nach Österreich wird weiterhin kontrolliert.
© APA

Nachdem Bayern seit dem heutigen Mittwoch die Einreise aus Österreich für den kleinen Grenzverkehr ohne Quarantänepflicht ermöglicht, arbeitet Österreich an einer schnellen Lösung. Ab Donnerstag ist eine Einreise bzw. Rückkehr aus Deutschland mit Immunitätsnachweis (geimpft, getestet oder genesen) möglich.

Innsbruck – Nach der Verwirrung um die Ein- und Ausreise für den kleinen Grenzverkehr zwischen Österreich und Bayern zwichnet sich nun doch noch eine schnelle Lösung ab.

Wie berichtet kündigte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder am Dienstag in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeskanzler Sebastian Kurz an: "Wir werden bereits ab morgen (12. Mai 2021, Anm.) den kleinen Grenzverkehr zulassen, sodass die Möglichkeit besteht, Einkäufe und Besuche bei Freunden und Verwandten zu machen – natürlich immer unter Wahrung der jeweiligen Corona-Bedingungen."

So weit, so gut. Doch es gab einen Haken: Während die bayerische Einreisequarantänverordnung (EQV) entsprechend angepasst wurde, gilt in Österreich derzeit noch die Covid-19-Einreiseverordnung. Das heißt: Quarantänepflicht bei Rückkehr oder Einreise nach Österreich.

3-G-Regel für Einreise aus Deutschland ab Mitternacht

Seit den Morgenstunden verhandelten nun in Österreich Bund und Länder intensiv. Auf Anfrage der Tiroler Tageszeitung teilte das Gesundheitsministerium mit: "Wir arbeiten intensiv an einer Lösung und planen, die 3-G-Regel für Einreisende aus Deutschland vorzuziehen. Diese ermöglicht eine Einreise mit aktuellem Immunitätsnachweis (geimpft, getestet oder genesen) ohne darauffolgende Quarantäne."

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) kündigte dann an, dass die Verordnung bereits um Mitternacht in Kraft treten soll. Damit solle sichergestellt werden, dass die Österreicher aus Bayern auch wieder zurückkehren dürfen.

"Dieses Vorziehen betrifft Einreisende, die sich in den vergangenen zehn Tagen ausschließlich in Deutschland oder Österreich aufgehalten haben", heißt es aus dem Gesundheitsministerium.

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Negativer Test, Registrierung und Quarantäne

Noch bis Mitternacht gilt: Wer nach Österreich einreist, muss sich vorher über das Pre-Travel-Clearance-Formular registrieren und ein gültiges negatives Testergebnis vorlegen. Sofort nach der Einreise oder Rückkehr nach Tirol bzw. Österreich muss eine zehntägige Quarantäne angetreten werden. Diese kann am fünften Tag nach der Einreise mit einem negativen Test vorzeitig beendet werden. Der Tag der Einreise gilt dabei als "Tag null".

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Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind weiterhin Grenzpendler, Durchreisende und einige weitere Ausnahmefälle. "Tagesausflüge oder Einkaufsfahrten nach Bayern sind da noch nicht eingeschlossen", heißt es von Seiten der Tiroler Landespolizeidirektion.

Das bayerische Gesundheitsministerium veröffentlichte bereits am Mittwoch eine Allgemeinverfügung. Danach besteht für Personen, "die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder die für bis zu 24 Stunden in den Freistaat Bayern einreisen", eine Ausnahme von der Absonderungspflicht. Vorausgesetzt, es bestehen keine typischen Symptome einer Corona-Infektion.

Platter fordert Regelung auch für Südtirol

Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) forderte in einer Stellungnahme, dass für Südtirol "dieselbe Regelung zur Anwendung kommt, damit es auch im Grenzverkehr zwischen Tirol und Südtirol" Erleichterungen gebe. Über die Lösung mit Bayern zeigte er sich erfreut, denn "besonders heute gab es große Unsicherheiten an der Grenze". Nun herrsche Klarheit, die vor allem für die Grenzregionen wichtig sei. (TT.com/smo)

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