Gerichtssplitter

Richter Ernst Werus: Strafrecht in Tirol über 40 Jahre mitgeprägt

Ernst Werus (M.) flankiert vom OLG-Strafsenat 6 (Peter Friedrich, Andrea Klammer) sowie OLG-Präsident Klaus Schröder (r.).
© OLG Innsbruck

Es gibt Personen, welche man lieber privat als in Dienstausübung kennen lernt. Richter Ernst Werus, Senatspräsident des Oberlandesgerichts, ist eine von ihnen. Metier von Werus ist nämlich seit knapp 40 Jahren das Strafrecht. Im März 1983 hatte er bereits mit der Leitung einer Strafabteilung am Innsbrucker Bezirksgericht seine Richterlaufbahn begonnen. Darauf leitete Werus eine Einzelrichter- und Schöffenabteilung zum Thema und agierte über zehn Jahre als Vorsitzender des Geschworenengerichts.

Ein Strafrechts-Praktiker wie aus dem Lehrbuch also. Die Berufung an das Oberlandesgericht (OLG) war bereits 2001 die konsequente Folge. 2012 wurde Strafrechtler Werus schließlich zum OLG-Senatspräsidenten ernannt und hat seither den Vorsitz des Strafsenats 6 inne. Die überragenden Kenntnisse zum Strafrecht blieben jedoch nicht nur den Verfahren vorbehalten. So agierte Werus über 20 Jahre auch als Lehrbeauftragter am Institut für Strafrecht der Universität Innsbruck und begleitete Studenten über Jahre zu Prozessen ans Landesgericht.

Über 25 Jahre war Werus zudem im Justizbildungszentrum Kitzbühel als Vortragender und zuletzt Seminarleiter tätig. Strafrecht als Rollenspiel erfreut sich beim Richternachwuchs großer Beliebtheit. Bis heute erledigt Werus jede seine Berufungsverhandlungen mit einfühlsamer Routine – und fragt praktisch jeden verurteilten Berufungswerber nach seinen Perspektiven, allfälligen Arbeitszusagen oder auch nur Unterkunftsmöglichkeiten (bei Häftlingen). Bundespräsident Alexander Van der Bellen verlieh Werus für das Lebenswerk nun das Große Silberne Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik. OLG-Präsident Klaus Schröder würdigte das Berufsethos einer herausragenden Richterpersönlichkeit und überreichte das Ehrenzeichen im OLG-Salon.

Beim Schwarzfahren erwischt wurde im Dezember ein 51-Jähriger. Anstatt sich beim IVB-Kontrolleur zu entschuldigen, schlug der Ertappte dem Kontrollorgan jedoch gegen die Brust und äußerte unter der Geste des Halsabschneidens: „Ich töte dich!“ „Wie unnötig, Herr Angeklagter! Sechs Monate bedingte Haft und 960 Euro Geldstrafe!“, antwortete dazu gestern der Richter am Landesgericht. (fell)

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