Bergführer selbstständig oder angestellt: „Rechtslage ist unbefriedigend“
Nach Kritik der Bergbranche an Einstufung der Ausbildner regt ÖGK gesetzliche Anpassungen an.
Innsbruck – Selbstständig oder angestellt? Diese Frage sorgte unlängst unter Tirols Bergführern und bei der Tiroler Bergrettung für viel Unmut. Deren Kritik dreht sich darum, dass Bergführer und andere Ausbildner, die bei Ausbildungskursen der Bergrettung oder anderer Vereine eingesetzt werden, dort auch angestellt werden müssen und bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) anzumelden sind. Bergführer orten eine praxisfremde Regelung, die Tiroler Bergrettung spricht von Mehrkosten von jährlich 200.000 Euro und sah die komplette Ausbildung in Gefahr, sollte sie auch weiterhin die selbstständigen Ausbildner anstellen müssen.
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