Tirol
Land ändert Einschätzung: „Hendl to go“ doch möglich
Innsbruck – Nachdem es in den vergangenen Tagen zu Untersagungen von Hendl-to-go-Aktionen von Feuerwehren (Kirchberg, Aurach und Wenns) gekommen war, ändert das Land Tirol seine Einschätzung: Zusammenkünfte von Vereinsmitgliedern sind unter den Covid-Bestimmungen möglich und sind je nach Anzahl an Teilnehmenden anzeige- oder bewilligungspflichtig. Und: „Da im Gegensatz zum ,Verabreichen‘ das ‚Take Away‘ nicht darauf abstellt, dass Speisen oder Getränke an Ort und Stelle genossen werden, verstößt ein ,Take Away‘ nicht gegen die Bestimmung der Bundesverordnung.“ (TT)