Tirol

Land ändert Einschätzung: „Hendl to go“ doch möglich

Innsbruck – Nachdem es in den vergangenen Tagen zu Untersagungen von Hendl-to-go-Aktionen von Feuerwehren (Kirchberg, Aurach und Wenns) gekommen war, ändert das Land Tirol seine Einschätzung: Zusammenkünfte von Vereinsmitgliedern sind unter den Covid-Bestimmungen möglich und sind je nach Anzahl an Teilnehmenden anzeige- oder bewilligungspflichtig. Und: „Da im Gegensatz zum ,Verabreichen‘ das ‚Take Away‘ nicht darauf abstellt, dass Speisen oder Getränke an Ort und Stelle genossen werden, verstößt ein ,Take Away‘ nicht gegen die Bestimmung der Bundesverordnung.“ (TT)

Verwandte Themen