PCs ohne Inhalt retourniert: Geldstrafe für zwei 22-Jährige
Die Corona-Krise brachte auch Lieferengpässe mit sich – besonders betroffen: Elektronikbauteile. Den Mangel an Hardware und Grafikkarten für Gaming-PCs wollten zwei 22-Jährige im Februar deshalb findig überbrücken – leider eindeutig kriminell. So hatten sie bei einem Elektronikmarkt zwei nagelneue Spiele-Computer für je über 3000 Euro bestellt. Zwei Tage nach Übernahme stand das Duo dann wieder mit den PCs im Geschäft und wollte vom Rückgaberecht Gebrauch machen. Nicht mehr originale Klebefolien machten das Verkaufspersonal jedoch stutzig und zwangen zur näheren Kontrolle. Diese offenbarte, dass die 22-Jährigen sämtlichen (derzeit vergriffenen) Grafikkarten und sonstige Hardware aus den PC-Gehäusen im Einzelwert von 5834 Euro entfernt hatten. Als dies entdeckt wurde, befand sich das Duo schon in der Tiefgarage des Geschäfts. Die Verkäufer konnten die Betrüger dann nur noch per zugesagter Geldauszahlung wieder zurück ins Geschäft locken. Vor Richterin Helga Moser versuchten die beiden das Verschwinden der gesuchten Teile indirekt dem Geschäftspersonal unterzuschieben. Die langjährigen Verkäufer legten jedoch fachmännisch dar, dass der Ausbau dieser Teile mindestens eine halbe Stunde dauern würde und dies im Geschäft schier unmöglich sei. Ein Verkäufer: „Seit 2008 arbeite ich hier. Aber so etwas habe ich noch nie erlebt!“ Richterin Moser fand Vorgehen und Verantwortung „dreist“ und verhängte jeweils nicht rechtskräftig 4320 Euro Geldstrafe für versuchten schweren Betrug. „Also bei der Faktenlage wären Sie mit einem Geständnis besser gefahren!“, so Moser.
Das abendliche Treffen einer Kolumbianerin mit zwei Serben letzten Juni endete gestern am Landesgericht mit der Verurteilung von einem der Männer wegen versuchter Vergewaltigung. In deren Wohnung wollte die Frau nämlich nur mit einem von ihnen intim werden – und dies nach Aussagen ohne finanzielle Zuwendung. Dass dem zweiten dabei auch kein Geld weiterhalf, wollte dieser nicht akzeptieren. Der Übergriff des Leugnenden war darauf über DNA auf der Unterwäsche der Frau dokumentiert. Zweieinhalb Jahre Haft ergingen nicht rechtskräftig. (fell)