Obstbauer bestritt Großeinbruch: Verhandlung vertagt
Ein 53-Jähriger soll mit Komplizen ein Sportgeschäft in Hintertux leer geräumt haben. Nun musste er sich vor Gericht verantworten.
Weitgehend ahnungsloser Mitläufer oder doch Profieinbrecher? Diese Frage beschäftigte am Dienstag das Landesgericht. Auf der Anklagebank musste ein 53-jähriger Obstbauer aus Rumänien Platz nehmen. Die Staatsanwältin warf dem Mann vor, im März 2019 mit drei Landsleuten ein Sportgeschäft in Hintertux leer geräumt zu haben. Der Schaden betrug 370.000 Euro. Der Mann soll mit denselben Komplizen auch an einem gescheiterten Einbruch im Mai 2019 in ein Modegeschäft in Kufstein beteiligt gewesen sein.
„Ich bin teilweise schuldig“, räumte der Landwirt ein. Konkret gab der Angeklagte zu, in Kufstein am Steuer eines Kleintransporters gesessen zu sein. Mit dem Fahrzeug sollte die Beute abtransportiert werden. Dazu kam es nicht, da sich Polizisten beim Geschäft aufhielten und so die Tat verhinderten.
Für den Einbruch in Hintertux übernahm der Bauer allerdings keine Verantwortung. Er sei mit seinen drei Landsleuten nach Österreich gefahren, um einen Kleintraktor zu kaufen. Dass seine Reisegefährten einen Einbruch planten, habe er erst im Zillertal erfahren. Er habe sich auch nicht beteiligt, sondern im Kleintransporter gewartet. Ein mittlerweile verurteilter Komplize gab hingegen bei seiner eigenen Verhandlung an, der 53-Jährige sei sehr wohl ins Geschäft eingedrungen. Die Verhandlung wurde vertagt, um den Belastungszeugen befragen zu können.
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Wegen einer gefälschten Parkkarte saß ein Autobesitzer auf der Anklagebank. MÜG-Mitarbeiter hatten das Falsifikat im geparkten Pkw des Beschuldigten entdeckt. „Das war nicht meine Karte“, rechtfertigte sich der Mann. Vielmehr habe er sein Auto einem Bekannten geliehen. Und der habe die Parkkarte im Pkw abgelegt und den Wagen abgestellt. Allerdings kannte der Angeklagte weder den Namen noch die Handynummer oder Adresse des angeblichen Bekannten. „Mir hat der Angeklagte gesagt, er habe den Wagen selbst gelenkt“, erinnerte sich ein Polizist. Die Richterin verurteilte den Mann zu 720 Euro Geldstrafe (nicht rechtskräftig). (tom)