EU-Abgeordnete setzen der Kommission das Messer an
EU-Parlament leitet ein Verfahren gegen die Kommission ein. Sie mache ausgerechnet den Ländern die Mauer, die EU-Recht nicht ernst nähmen.
Straßburg – Das Europaparlament hat am Donnerstag das Verfahren für eine Untätigkeitsklage gegen die EU-Kommission eingeleitet. Mit dem Schritt soll die Behörde in Brüssel dazu gebracht werden, die neue Regelung zur Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in EU-Staaten unverzüglich anzuwenden. Diese sieht vor, dass EU-Ländern Mittel aus dem Gemeinschaftsbudget gekürzt werden können, wenn wegen Rechtsstaatsverstößen ein Missbrauch der Gelder droht.
Brisant ist das Verfahren, weil die EU-Kommission nach einer Einigung der Staats- und Regierungschefs eigentlich erst dann tätig werden soll, wenn der Europäische Gerichtshof über eine Klage von Ungarn und Polen gegen die neue Regelung entschieden hat. Mit diesem Zugeständnis waren die Regierungen in Budapest und Warschau im vergangenen Jahr dazu gebracht worden, ihre Blockade von wichtigen EU-Budgetentscheidungen aufzugeben.
Das Europaparlament jedoch will diesen Kompromiss aushebeln. Die Verordnung für die Konditionalitätsregelung, wie der Mechanismus heißt, sei bereits am 1. Jänner in Kraft getreten und daher anwendbar, argumentiert das Parlament. Ihr Entschließungsantrag für die Untätigkeitsklage war von der christdemokratischen EVP, den Sozialdemokraten, Liberalen, Grünen und Linken ausgehandelt worden. Er wurde gestern mit 506 Stimmen angenommen, 150 stimmten dagegen, 28 Abgeordnete enthielten sich.
Das Parlament begründete die Dringlichkeit mit irreparablen Schäden für die EU, wenn der Einsatz des Rechtsstaatsmechanismus noch weiter hinausgezögert werde. „Der Demokratrieabbau, der mit Hilfe von EU-Geldern in einigen Mitgliedsländern vorangetrieben wird, kann nicht einfach rückgängig gemacht werden“, betonte SPÖ-Abgeordnete Bettina Vollath gegenüber der TT. Der Rechtsstaatsmechanismus müsse so rasch wie möglich zur Anwendung kommen, sagte auch ÖVP-Delegationsleiterin Angelika Winzig.
Die von der Kommission angeführten Anwendungsleitlinien, die erst ausgearbeitet werden müssten, seien gar nicht notwendig für die Anwendung, erläuterte die grüne Abgeordnete Monika Vana. „Während die EU-Kommission den Rechtsstaatsmechanismus in eine Endlos-Warteschleife schickt, sind Orbán, Kaczynski und ihre sich zunehmend autokratisch gebärdenden Regierungen die lachenden Dritten – auf Kosten europäischer Prinzipien und des weiter steigenden Drucks auf die Justizsysteme, Medien und Zivilgesellschaft in Ungarn und Polen“, kritisiert Vana. Deshalb müsse das Parlament die Kommission auf juristischem Weg zwingen, tätig zu werden.
Doch auch das kann dauern. Jetzt muss erst einmal Parlamentspräsident David Sassoli die Kommission auf der Grundlage von Artikel 265 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auffordern, den neuen Mechanismus sofort zu nutzen. Sollte die Behörde dann innerhalb von zwei Monaten nicht zufriedenstellend reagieren, könnte offiziell Klage vor dem EuGH erhoben werden. Dieser müsste dann entscheiden, ob die Kommission handeln muss oder ob sie sich an den Beschluss der Staats- und Regierungschefs halten kann.
Auch Tschechien ist für das EU-Parlament übrigens ein Kandidat für den Mechanismus. Brüssel müsse den Einfluss von Premier Andrej Babis auf Justiz und Medien prüfen, heißt es in einer Resolution von gestern. (dpa, sta, APA)