Wirecard-Klagen wandern von Innsbruck nach Wien
Ex-Wirecard-Chef wohnte nicht am Hauptwohnsitz in Kitzbühel, sondern in München und Wien. LG Innsbruck: Wien für Klagen zuständig.
Von Max Strozzi
Innsbruck – Anleger, die im Skandal um den pleitegegangenen deutschen Wirecard-Konzern viel Geld verloren haben, werden ihre Ansprüche womöglich beim Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien geltend machen können. Auch das Landesgericht Innsbruck galt als möglicher Prozess-Schauplatz, weil der in Münchner U-Haft sitzende Ex-Wirecard-Chef Markus Braun seinen Hauptwohnsitz an der Adresse seiner Kitzbühel Villa gemeldet hat.
Das LG Innsbruck hat nun im Rahmen zweier Klagen die internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte für Ansprüche gegen Braun (eventuell auch gegen Wirtschaftsprüfer EY) bestätigt. Zuständig wird im Fall aber nicht Innsbruck sein, sondern das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien. Und zwar deshalb, weil Braun hauptsächlich in München und Wien lebte, wo seine Frau wohnt. Daher ergab sich Wien diesbezüglich als Wohnsitz.
Die Villa in Kitzbühel dagegen wurde - zumindest seit 2018 - nur sporadisch zu Freizeitzwecken genutzt, was gestern auch Brauns Ehefrau als Zeugin am Landesgericht bestätigte. Das ist aus Tiroler Sicht auch deshalb interessant, weil die Villa, die Markus Braun im Jahr 2013 für netto 11,7 Mio. Euro kaufte, gar nicht als Freizeitwohnsitz genehmigt ist. Laut Brauns Anwälten und Brauns Ehefrau zog Markus Braun im Jahr 2018 von der Gamsstadt nach Wien zu Frau und Kind und vergaß, den Hauptwohnsitz in Kitzbühel abzumelden.
Über die Frage der österreichischen Gerichtszuständigkeit gibt es seitens des LG Innsbruck in einem Verfahren (Kanzlei Aigner, Lehner, Zuschin) einen nicht rechtskräftigen Beschluss - das LG Innsbruck überwies das Verfahren ans LG für Zivilrechtssachen Wien. In einem zweiten Fall (Anwalt Poduschka) deutete der Richter ebenfalls an, die Zuständigkeit österreichischer Gerichte zu bestätigen und die Causa an Wien abzutreten.