Österreichs Behörden nur mäßig gerüstet im Kampf gegen Cybercrime
Der Rechnungshof ortet Defizite bei der Bekämpfung von Internet-kriminalität. Aufholbedarf gibt es besonders im Justizministerium.
Wien – Die Bekämpfung der Cyberkriminalität hat sich in den vergangenen Jahren weltweit zur größten Herausforderung für die Strafverfolgungsbehörden herauskristallisiert. Dabei schneiden Österreichs Behörden nur mäßig ab, wie aus einem gestern veröffentlichten Bericht des Rechnungshofes (RH) hervorgeht.
Besonders betrifft die RH-Kritik das Justizministerium: Dieses „befand sich bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität noch im Anfangsstadium“, heißt es in dem Bericht. Aufholbedarf ortet der Rechnungshof vor allem bei der Aus- und Fortbildung bei den Staatsanwaltschaften sowie bei deren Organisation. So wäre eine Spezialisierung bei den Staatsanwaltschaften notwendig und damit einhergehend der Aufbau des „für eine effiziente Fallbearbeitung notwendigen“ technischen Grundwissens.
Auch im Innenministerium gibt es Defizite, so der Rechnungshof. Dieses habe „in den letzten Jahren zwar Maßnahmen auf den wesentlichen Organisationsebenen und (...) damit die Grundlage für Prävention und Bekämpfung von Cyberkriminalität“ geschaffen. „Es bestand aber Verbesserungspotenzial, vor allem bei der Prävention, beim Personal und der Organisation.“
Große Defizite gibt es im Bereich Cybercrime offenbar beim Zusammenspiel der beiden Ressorts: Das beginnt schon bei den Begriffsbestimmungen, die zwischen den Ministerien vereinheitlicht und damit als Delikte festgelegt werden müssten, die unter den Begriff Cyberkriminalität fallen. Verbunden damit wäre die abgestimmte statistische Erfassung des Deliktbereichs notwendig, so der RH – also die Angleichung der Kriminalstatistiken. „Es wäre grundsätzlich erforderlich, zwischen dem Innenministerium und dem Justizministerium abgestimmte Strategien zur Bekämpfung von Cyberkriminalität zu entwickeln“, wird in dem Bericht konstatiert.
Der Rechnungshof plädierte zudem dafür, im Bereich Cybercrime verstärkt auf Prävention zu setzen, da sich die Bekämpfung und Aufklärung der Delikte meist schwierig gestaltet und die Zahl der Taten und ihrer Schadenssummen in den vergangenen Jahren stark angestiegen ist. Als Möglichkeit sieht es der RH dabei, Anreize zu schaffen, damit mehr Beamte in diesen Bereich der Prävention gehen. Bei den Assistenzdiensten Kriminalprävention der Landeskriminalämter empfiehlt der Rechnungshof die Schaffung eigener Cybercrime-Gruppen.
Aus operativer Sicht wäre dennoch „im Hinblick auf die Sicherung, Aufbereitung und Auswertung von Daten sowie die Erstellung elektronischer Beweismittel eine geeignete technische Infrastruktur aufzubauen“. Die Polizei sollte schließlich ihre bestehenden Strukturen und Prozesse umfangreich evaluieren und „angemessene organisatorische, personelle und infrastrukturelle Rahmenbedingungen“ schaffen. Der RH empfiehlt auch, geeignete Software zur Analyse großer Datenmengen anzuschaffen. Diese sollte anforderungsspezifisch weiterentwickelbar sein.
Das Innenministerium reagierte auf den RH-Bericht und verwies auf die beschlossene „Kriminaldienstreform 2.0“. Die Grünen wollen den Staat als Arbeitgeber für IT-Experten attraktiver machen. Kritik kam hingegen von SPÖ und NEOS. (APA, TT)