Motorradfahrverbot hält auch vor Verwaltungsgericht
Beschwerde eines Bikers und IG-Moto-Mitglieds gegen Strafbescheid wurde abgewiesen. Gang zu Verfassungsgerichtshof als letzte Chance.
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Von Manfred Mitterwachauer
Innsbruck – Zuerst ein- und dann ausgebremst. So oder so ähnlich müssen sich begeisterte Motorradfahrer fühlen. Die Anrainer fühlen anders: Sie atmen auf. Vergeblich waren Biker zunächst auf europäischer Ebene gegen das 2020 – als Pilotversuch – erstmals aktivierte, sektorale Fahrverbot im Außerfern angerannt. Die Kommission sah Anfang des Jahres aber in der Regelung keinen Verstoß gegen EU-Recht. Dann setzte das Land mit einer – aus seiner Sicht erfolgreichen – Evaluierung den nächsten Schritt in Richtung Dauereinrichtung. Und nun das: Auch das Landesverwaltungsgericht sieht keinen Grund, an dem Fahrverbot zu rütteln.