aSobotka ließ Fragen teilweise zu Unrecht nicht zu
Nationalratspräsident Sobotka hat nach Ansicht der aus Mitgliedern der Volksanwaltschaft bestehenden Schiedsstelle zwei Fragen zu Unrecht nicht zugelassen. Die SPÖ will Bernd Pichlmayer (Kabinett Blümel) nun noch einmal in den U-Ausschuss laden.
Wien – Die Opposition im Ibiza-Untersuchungsausschuss ist mit ihrer Beschwerde wegen von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) nicht zugelassener Fragen teilweise erfolgreich gewesen. So befand das Gremium laut dem der APA vorliegenden Beschluss, dass eine Frage an Bernd Pichlmayer, der in Gernot Blümels (ÖVP) Kabinett in dessen Zeit als Kanzleramtsminister tätig war, zu Unrecht untersagt worden war. Recht bekam Sobotka hingegen in zwei weiteren Fällen.
Pichlmayer war im U-Ausschuss gefragt worden, ob er im Sommer 2019 von Kabinettschef Bernhard Bonelli in Zusammenhang mit Anfragebeantwortungen, die in einem Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand stehen, kontaktiert worden war. Sobotka als Vorsitzender ließ diese Frage nicht zu, was laut der Schiedsstelle – sie besteht aus Mitgliedern der Volksanwaltschaft – zu Unrecht erfolgte. Die SPÖ will Pichlmayer daher noch einmal als Auskunftsperson in den U-Ausschuss laden.
Auch in einem weiteren von insgesamt vier Beschwerdepunkten bekam die Opposition recht, der sich auf eine Frage an Blümel bezieht. Hier ging es um Termine mit Religionsgemeinschaften zu angeblichen Steuerprivilegien. Sobotka, der auch diese Frage nicht zuließ, habe sich dazu nicht mit dem Verfahrensrichter beraten, bemängelt die Schiedsstelle. Allerdings habe Blümel eine sinngleiche Frage dennoch beantwortet, weswegen sich keine Konsequenzen ergeben.
Zwei weitere Fragen habe der Vorsitzende zu Recht nicht zugelassen, urteilte die Schiedsstelle. Etwa ob sein nunmehriger Kabinettschef Clemens-Wolfgang Niedrist Blümel in irgendeiner Art und Weise darüber informiert habe, dass er Beschuldigter sei bzw. dass Zwangsmaßnahmen gegen ihn anstehen könnten. Eine weitere an Pichlmayer stand ebenfalls in Zusammenhang mit Anfragebeantwortungen.
SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer freute sich trotz des Patts über den Spruch der Schiedsstelle. „Parlamentarische Schiedsstelle erklärt #Sobotage für rechtswidrig“, twitterte er.
StA Wels prüft Anzeige gegen Korruptionsermittler
Die Justiz wird indes im Zuge des Untersuchungsausschusses weiter mit Anzeigen gegen die Korruptionsermittler selbst beschäftigt. Eine jüngste anonyme Sachverhaltsdarstellung wird nun von der Staatsanwaltschaft Wels geprüft, berichtete der „Standard“ am Donnerstag. Demnach soll ein Staatsanwalt einer Befragten mit willkürlichen Handyauswertungen gedroht haben, sollte diese nicht andere Personen belasten. Es soll abgeklärt werden, ob ein strafrechtlicher Sachverhalt vorliegt.
Der betroffene Staatsanwalt gab keine Stellungnahme ab. Laut „Standard“ soll die genannte Einvernahme aber lückenlos auf Video aufgezeichnet worden sein. Im Verfahren selbst wurden auch keine Rechtsschritte dagegen eingebracht. Auch die Staatsanwaltschaft Wels bestätigte die Prüfung, der Ermittler werde als „Verdächtiger“ geführt. Der Sachverhalt sei in der Anzeige nur sehr kurz und rudimentär dargestellt.
Ebenfalls geprüft wird bereits eine Anzeige der ÖVP im Zusammenhang mit den an den Ibiza-U-Ausschuss gelieferten Chats von Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid. Weil neben der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) auch die OStA Wien an der Lieferung der Chats beteiligt war, wurde die Sachverhaltsdarstellung wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses nach Linz delegiert. Die ÖVP hatte auch die Prüfung weiterer Anzeigen gegen die Korruptionsermittler angekündigt. (APA)