Sozialpartner vereinbarten längere Kündigungsfristen für Leiharbeiter
Nach eineinhalb Jahren in einer Firma gelten künftig die Angestellten-Kündigungsfristen. Wirtschaftskammer und Gewerkschaft wollen Personalleasing einen „Qualitäts-Boost“ geben.
Wien – Die Sozialpartner haben sich bei Leiharbeitern auf etwas längere Kündigungsfristen geeinigt. Nach eineinhalb Jahren in einer Firma gelten künftig die Regeln für Angestellte. Außerdem erhalten Leiharbeiter in der Industrie nun ab dem ersten Tag den sogenannten Referenzlohn und nicht erst nach der Probezeit. Wirtschaftskammer und Gewerkschaft PRO-GE erklärten am Montag in einer gemeinsamen Aussendung, „Zeitarbeit in Österreich einen Qualitäts-Boost“ geben zu wollen.
Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter haben ausgemacht, dass die Kündigungsfrist für Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter 2023 von zwei Wochen auf drei Wochen steigt. Bei einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis zwischen 12 und 18 Monaten sind es künftig vier Wochen. In diesem Zeitraum gilt der letzte Tag der Arbeitswoche als Kündigungstermin. Danach gelten die gleichen Kündigungsfristen wie für Angestellte. Als Kündigungstermin gilt dann der 15. oder Monatsletzte. Darüber hinaus wurde eine Zusammenrechnung von Dienstzeiten beim gleichen oder verbundenen Unternehmen vereinbart, die nicht länger als 12 Monate unterbrochen wurden.
Personalleasing hat in der Wirtschaft viele Vorteile. Es erlaubt Unternehmen bei neuen Aufträgen rasch zu reagieren und diese mit dem zusätzlichen Personal schneller abzuarbeiten. Deshalb gilt die Zahl der Leiharbeiter auch als Frühindikator für einen Wirtschaftsaufschwung. Die Flexibilität hat aber auch seine Schattenseite. Bei einem Auftragsrückgang oder einer Krise werden Leiharbeiter meist als erstes abgebaut. Bei der voestalpine beispielsweise sind in guten Zeiten weltweit mehr als 3.000 Stellen mit Leiharbeitern besetzt. Anfang 2020, noch vor Coronakrise, war das Kontingent der Leiharbeiter wegen der schwachen Nachfrage aber fast auf null zurückgefahren worden. (APA)