Gericht

Tiroler Ex-Gendarm bezweifelte Holocaust in Prozess

Von Reinhard Fellner

Innsbruck – Just an seinem 73. Geburtstag musste sich gestern ein ehemaliger Gendarmeriebeamter am Landesgericht wegen eines Verbrechens nach dem Verbotsgesetz vor einem Innsbrucker Schwurgericht verantworten. Drehen sich Prozesse rund um NS-Wiederbetätigung heutzutage sonst meist um Nazi-Botschaften über soziale Medien und Nachrichtendienste, präsentierte sich der gestern Angeklagte als NS-Anhänger alten Stils und tat seine erschreckende Gedankenwelt auch unverblümt vor den Geschworenen kund.

Eine Spende hatte den zurückgezogen lebenden Rentner auffliegen lassen. 2016 hatte der Tiroler nämlich 20 Euro auf das Konto von Gerd Honsik überwiesen. Der Konnex zwischen dem 73-Jährigen und dem verurteilten Neonazi und Holocaustleugner war die von Honsik herausgegebene Neonazi-Zeitschrift Halt, welche der Tiroler „ohne sein Zutun“ bezogen hatte. Der Angeklagte dürfte die Hefte wohl allzu genau gelesen haben. Erklärte er der Vorsitzenden des Schwurgerichtshofs, Richterin Helga Moser, doch, dass der Holocaust am Beispiel des Konzentrationslagers Mauthausen so nicht funktioniert haben könne. So hätte es mit dem verwendeten Gas ja zu Explosionen kommen müssen, auch die nachgehenden Verbrennungen von Leichen wären derart nicht machbar gewesen: „Ich denke halt nach – und das wird heutzutage wohl nicht verboten sein!“, so der 73-Jährige.

Was würden Sie denn denken, was ein Mensch für eine Gesinnung hat, der sich so verhält wie Sie?
Helga Moser (Strafrichterin)
Helga Moser

Hitler-Bilder an den Wänden und Wehrmachtsuniformen an der Türgarderobe erklärte der Angeklagte mit seiner Sammelleidenschaft, die zum einträglichen Geschäft geworden ist. So will der Rentner für sieben Uniformen schon einmal 25.000 Euro bekommen haben.

Seine Zweifel am Holocaust hatte der Tiroler übrigens bei der Einvernahme um die Honsik-Spende auch ungefragt zwei Beamten des Verfassungsschutzes mitgeteilt, wie Staatsanwältin Veronika Breithuber betonte. Dazu war der Angeklagte mit geladener Pistole bei der Sicherheitsbehörde erschienen. „Bitte, warum das denn?“, so Richterin Moser. Der Ex-Gendarm: „Zu meiner Sicherheit. Es gibt Situationen, denen man nur mit geladener Schusswaffe begegnen kann!“

Genug des Eindrucks für das Schwurgericht. 18 Monate bedingte Haft und 7200 Euro Geldstrafe ergingen nicht rechtskräftig.