Top-Beamte kämpfen vor Gericht um Pensions-Plus
Seit 2018 klagen Bundesbeamte, weil ihre Top-Pensionen damals nicht erhöht wurden. Die Causa läuft noch, Höchstgericht sah die Einschnitte kritisch.
Wien – 2018 wurden unter anderem Top-Bundesbeamtenpensionen ein Jahr lang eingefroren. Bundesbeamte mit einer Pension von monatlich mehr als 4980 Euro mussten auf eine Erhöhung verzichten, also auch auf einen Inflationsausgleich. Kleinere Pensionen wurden dagegen stärker erhöht. Nach dem Motto: mehr für die kleinen, weniger für die hohen Pensionen. Drei Bundesbeamte, die gut dotierte Pensionen nach dem Pensionsgesetz beziehen, zogen gegen das Einfrieren ihrer Ruhebezüge vor Gericht. Die Causa ist noch in Schwebe. Die Fälle liegen seit dem Vorjahr beim Verwaltungsgerichtshof und beim EuGH, das wegen unionsrechtlicher Fragen konsultiert wurde. Beamten-Anwalt Peter Ringhofer hofft auf einen EuGH-Entscheid noch heuer. Ob sich heuer auch ein VwGH-Urteil ausgeht, ist offen.
Der Ausgang werde aber den Weg für künftige Erhöhungen der Beamtenpensionen weisen, meint Ringhofer. Formal hatten die Beamten wegen Geschlechter-Diskriminierung geklagt, weil das Einfrieren der Pensionen 2018 deutlich mehr Männer als Frauen betraf. Inhaltlich beschäftigt sich der VwGH aber darüber hinaus intensiv mit der Frage, inwieweit eine unterschiedliche Pensionserhöhung unter Beamten zulässig ist.
Pensionsklagen
Pensionseingriffe landeten zuletzt immer wieder vor Gericht.
Luxuspension. Angestellte und Pensionisten der Oesterreichischen Nationalbank wehrten sich vor dem Höchstgericht vergeblich gegen die Kürzung so genannter „Luxuspensionen“. Auch Ex-Mitarbeiter der WKÖ, des Energieversorgers EVN und des Verbunds blitzten ab.
Betriebspension. Ein Ex-Manager einer AG des Landes NÖ zog vor Gericht, weil seine Firmenpension aufgrund des Pensionsanpassungsgesetzes 2018 in jenem Jahr nicht angepasst wurde und die Regelung diskriminierend sei, weil sie mehr Männer als Frauen und mehr Alte als Junge betreffe.
Denn zum einen haben diese Bundesbeamten ein Dienstverhältnis auf Lebenszeit, betont der VwGH. Somit beziehen sie im Ruhestand keine klassische Pension, sondern ein Entgelt wie aktive Beamte. Diese Gleichstellung mit aktiven Beamten hat Folgen. Denn der Grundsatz von gleichem Entgelt für Männer und Frauen dürfe nicht ausgehöhlt werden, meinte der VwGH. Argumentiert wurde zudem seinerzeit das Einfrieren der Top-Beamtenpensionen unter anderem mit einem sozialen Ausgleich, weil im Gegenzug kleinere Beamtenpensionen stärker erhöht wurden. Bei aktiven Beamten habe es aber keinen solchen sozialen Ausgleich in Form unterschiedlicher Erhöhungen gegeben – 2018 erhielten alle um 2,3 % mehr Geld. Und auch bei vergleichbaren privaten Betriebspensionen habe der Staat nicht derart eingegriffen. Unterm Strich äußerte der VwGH Bedenken, ob eine Diskriminierung der – überwiegend männlichen – Top-Beamtenpensionisten gerechtfertigt ist. Und er betonte, dass es schon vor 2018 Jahre gab, in denen höhere Beamtenpensionen kaum oder gar nicht erhöht wurden.
„Die Argumentation des VwGH ist ernst zu nehmen. Solche Deckelungen waren nicht erst 2018, sondern auch vorher laufend der Fall, damit Politiker sagen können, sie hätten Beamtenprivilegien aufgehoben“, meint der Beamten-Anwalt. Einer der Kläger hätte einen um 25 % höheren Ruhebezug, wäre er in den vergangenen 20 Jahren stets an die Inflation angepasst worden. „Aus demographischen Gründen muss eine gewisse Sparsamkeit gegeben sein“, so der Anwalt: „Es geht aber nicht, dass nicht einmal die Inflation abgegolten wird. Das bedeutet Jahr für Jahr reale Pensionskürzungen.“ (mas)