Antrag von Van der Bellen eingelangt: Nun mahlen die Mühlen des Gerichts
Das Straflandesgericht Wien hat den Auftrag des Bundespräsidenten für die Daten-Lieferung aus dem Finanzministerium erhalten.
Von Carmen Baumgartner-Pötz
Wien – Wie ungewöhnlich die Akten-Exekution ist, zeigt unter anderem, dass in der Pressestelle des Landesgerichts Wien zurück auf die Hofburg verwiesen wird: „Es ist kein alltäglicher Vorgang“, gibt Gerichts-Vizepräsidentin Christina Salzborn zu. Dort ist am Donnerstag der Antrag von Bundespräsident Alexander Van der Bellen eingelangt. In voller Länge kann man ihn auf www.bundespraesident.at nachlesen. Nun wird eine vom Zufallsgenerator ermittelte Haft- und Rechtsschutzrichterin das VfGH-Erkenntnis zur Aktenlieferung des Finanzministeriums exekutieren. Die Aufgabe gemäß Exekutionsanordnung: Sie muss alle umfassten E-Mails sicherstellen, prüfen und private Dateien ausscheiden sowie den Rest „soweit möglich spätestens bis zum 15. Juli“ dem Ibiza-U-Ausschuss vorlegen.
Die Frist ist also relativ knapp, denn an diesem Tag endet die Beweisaufnahme im U-Ausschuss. Was ihm bis dahin nicht geliefert wurde, kann nicht mehr berücksichtigt werden. Deshalb, so heißt es in dem Schreiben, kann die Richterin „außer Acht lassen, ob die Daten dem Untersuchungsausschuss bereits vorgelegt wurden“. Sie muss also den gesamten vom VfGH im Erkenntnis vom 3. März umschriebenen E-Mail-Verkehr sichern, prüfen und weiterleiten.
Ein solches Exekutionsverfahren auf Anordnung des Bundespräsidenten ist das erste dieser Art in Österreich. Die Richterin ist berechtigt, „unter Wahrung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte der Betroffenen allenfalls erforderliche Zwangsmittel einzusetzen“. Dazu kann sie sich der „Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes“ bedienen. Auch für sonstige Aufgaben kann die Richterin „geeignete Personen“ wie Daten-Forensiker, IT-Fachleute, andere Richter bzw. Verwaltungsbedienstete beiziehen.
Nicht vorlagepflichtig sind „rein private Dateien und Kommunikation“ sowie bis 3. März bereits vorgelegte Daten. Diese müssen „umgehend gelöscht“ werden. Die E-Mails, um die es geht, werden in der Anordnung des Bundespräsidenten genannt, wobei die Namen für die Veröffentlichung geschwärzt wurden. Die Opposition erwartet sich von den Korrespondenzen neue Erkenntnisse vor allem in der Causa ÖBAG und ihrem Alleinvorstand Thomas Schmid.