Wien

Mordalarm in Wien-Donaustadt: Tote Frau aufgefunden

(Symbolfoto)
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In Österreich dürfte es schon wieder zu einem Femizid gekommen sein: Passanten fanden Samstagfrüh eine leblose Frau in Donaustadt auf einer Grünfläche. Das Opfer wies zahlreiche Hämatome auf.

Wien – In Wien dürfte es zu einem weiteren Frauenmord gekommen sein. Passanten fanden Samstagfrüh in der Donaustadt eine leblose Frau auf einer Grünfläche auf. Reanimationsversuche der Zeugen und Einsatzkräfte blieben erfolglos. Das ungefähr 18 Jahre alte Opfer wies zahlreiche Hämatome auf, weswegen ein Tötungsdelikt nicht ausgeschlossen wird. Eine gerichtliche Obduktion wurde angeordnet, die Identität der Frau ist noch unklar, berichtete die Polizei am Samstag.

Die Zeugen fanden die Frau gegen 7 Uhr Früh an einen Baum gelehnt auf einer Grünfläche neben der Viktor-Kaplan-Straße, berichtete Polizeisprecher Markus Dittrich. "Sie sind hin und haben gesehen, dass sie nicht bei Bewusstsein ist und sofort Reanimationsmaßnahmen gestartet und Polizei und Rettung verständigt", schilderte der Pressesprecher. Der Notarzt konnte dann nur noch den Tod der jungen Frau feststellen.

Die Identität der Frau ist unklar. "Sie hatte weder Ausweisdokumente mit, noch sonst etwas, das auf ihre Identität hinweisen würde", berichtete Dittrich. Bei der polizeilichen Kommissionierung wurde festgestellt, dass der Körper der Frau Hämatome aufweist. Auch am Hals der Toten fanden sich Spuren von Gewalt.

Obduktion angeordnet

Am Samstagnachmittag lag die Tote noch an Ort und Stelle. Die Beamten hatten ein Zelt aufgestellt, um die Leiche vor Schaulustigen abzuschirmen. Anwesend waren auch zahlreiche Medienvertreter. Am frühen Nachmittag traf der Gerichtsmediziner ein. Die Tote soll im Anschluss zur Obduktion gebracht werden, um die Todesursache zu klären.

Heuer sind in Österreich bereits 14 Frauen (mutmaßlich) von einem (Ex-)Partner ermordet worden. Das hatte eine Gewaltschutzdebatte ausgelöst. Zuletzt hat das Parlament als Reaktion auf die Häufung von Frauenmorden klar gestellt, dass Sicherheitsbehörden personenbezogene Daten zum Schutz gefährdeter Menschen auch dann an Interventionsstellen übermitteln dürfen, wenn kein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt wurde. Dies gilt besonders im Falle von Stalking. Namen und Kontaktdaten von gefährdeten Personen werden in einer zentralen Gewaltschutzdatei gespeichert. (APA)

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