Corona-Maßnahmen

Gut zu wissen: Was ab 1. Juli in Sachen Corona gelten wird

Rückkehr zu Mund-Nasen-Schutz- statt FFP2-Masken: Die Tragepflicht zumindest eines MNS gilt ab dem 1. Juli in geschlossenen Räumen wie zum Beispiel in Öffis, in Kundenbereichen, an Arbeitsorten mit Kundenkontakt und bei Parteienverkehr.
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