Ibiza-U-Ausschuss

U-Ausschuss: Ministerin Zadic ließ Einfluss auf Ermittlungen prüfen

Justizministerin Alma Zadic im Ibiza-U-Ausschuss.
© APA/Fohringer

Die Justizministerin wies pauschale Angriffe auf die Justiz zurück. Veröffentlichte Justizakten dokumentieren den Zwist zwischen Korruptionsermittlern und der Oberstaatsanwaltschaft.

Wien – Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hat bei ihrem zweiten Auftritt im Ibiza-Untersuchungsausschuss einmal mehr pauschale Angriffe auf die Justiz zurückgewiesen. Die Justiz könne sich "nicht selbst zur Wehr setzen", so Zadic. Einschüchterungsversuche gegen einzelne Staatsanwälte seien einzustellen. Zudem betonte die Justizministerin, allen Verdachtsmomenten von Einfluss auf die Ermittlungen, die an sie herangetragen wurden, nachgegangen zu sein.

Ihr seien Verdachtsmomente von Staatsanwaltschaften oder unterschiedlichen Stellen zugetragen worden. Diesen sei sie insofern nachgegangen, dass sie einzelne Prüfungen dieser Fälle in Auftrag gegeben habe, erklärte Zadic. Etwa habe ihr die WKStA mitgeteilt, dass sie mit schikanösen Berichten eingedeckt worden sei, die OStA wiederum, dass die WKStA ihre Berichte zum Teil provokant formuliere. Bei allen ging es um Konflikte zwischen der ermittelnden Staatsanwaltschaft und der Fachaufsicht, politische Einflussnahme sei ihr keine bekannt, meinte sie auf eine entsprechende Frage.

Die Stärkung der unabhängigen Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaften sei ihr "zentrales politisches Anliegen", erklärte die Justizministerin und zählte die von ihr bis dato gesetzten Schritte auf, wie die Trennung von Strafrechts- und Legistik-Sektion oder den jüngst vorgestellten Erlass zu den Berichtspflichten. Damit hätten die Ermittler nun mehr Ressourcen.

Zadic rechtfertigt Lieferung vieler privater Chats

Im Zusammenhang mir der Aktenlieferung verwies Zadic auf die Rechtslage. Der Vorwurf, dass zu viele und teils private Chats geliefert worden seien, rechtfertigte die Justizministerin mit dem Erkenntnis des VfGH, wonach alle Rohdaten zu liefern sind, die zur Klärung der politischen Verantwortung abstrakt relevant sein könnten. Das hätten die Staatsanwaltschaften mit "unglaublichem Einsatz" erfüllt. Zudem hätte das Justizministerium mit Blick auf Wahrung der Persönlichkeitsrechte keine der Akten in der Klassifizierungsstufe null geliefert.

Im Vorfeld der Befragung der Justizministerin hatte der "Kurier" aus einem Dossier zitiert, das auf dem Handy des suspendierten Sektionschefs Christian Pilnacek gefunden worden war. Der Chef der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, hat auf 103 Seiten im Jahr 2020 angebliche dienstrechtliche Verfehlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im Ibiza-Verfahrenskomplex aufgelistet.

Hanger schoss auf Zadic ein

Die Veröffentlichung der Akten hatte vor Beginn der Befragung vor allem ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger irritiert. Es könne nicht sein, dass dem Ausschuss selbst die Unterlagen noch nicht vorlägen, den Medien aber schon, beschwerte er sich und schoss sich gleich auf Zadic ein. Er will von der grünen Ministerin etwa wissen, ob diese ihr Ressort nicht im Griff habe. Auch sonst gab er sich gegenüber der Vertreterin des Koalitionspartners angriffig, habe diese doch in ihrer Zeit bei der Liste JETZT selbst die WKStA kritisiert.

Die Opposition erwartete sich dementsprechend weitere Attacken auf die Justiz. "Wir wissen ja wie die ÖVP über die WKStA denkt", meinte SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer. Hanger werde natürlich versuchen, diesen Konflikt im Ausschuss zu führen. NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper will bei der Befragung der Ministerin allerdings lieber das "System Pilnacek" hinterfragen und wissen, warum der Sektionschef zwar suspendiert, Oberstaatsanwaltschafts-Leiter Fuchs allerdings noch tätig ist.

📽️ Video | U-Ausschuss – Zadic allein zu Gast

Noch eine weitere Veröffentlichung sorgte am Mittwoch - auch im Ausschuss selbst - für Verwunderung. Das Online-Magazin zackzack.at hatte einen Tag vor der zweiten Befragung von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) einen Mitschnitt seines ersten Auftritts vor dem U-Ausschuss ins Netz gestellt. Eigentlich ist dies laut Verfahrensordnung grundsätzlich verboten, Sanktionen sind allerdings nicht vorgesehen. Die Parlamentsdirektion berichtete auf APA-Anfrage lediglich, die Aufnahme der Kanzlerbefragung an die WKStA weitergeleitet zu haben, da diese den Mitschnitt für das Ermittlungsverfahren brauche.

Die Veröffentlichung des Tonbands führte auch gleich zu einer Geschäftsordnungsdebatte während der Befragung der Justizministerin. So ortete FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker einen "Spin" der ÖVP, indem man der WKStA unterstellen wolle, Beweismittel zu leaken. Der ÖVP-Abgeordnete Christian Stocker wies die Spekulation zurück, dass die ÖVP etwas mit der Veröffentlichung zu tun habe. Vielmehr solle nicht alles Mögliche zum Ermittlungsakt genommen werden. (APA)

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