Grüne sehen Arbeitsmarktzugang für Asylwerber gesichert
Asylwerber dürfen künftig in allen Bereichen beschäftigt werden, sofern sich kein Arbeitsloser für den Job findet. Arbeitsminister Kocher will die bisher „strenge Praxis“ beibehalten.
Wien – Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) reagiert auf das Urteil der Verfassungsrichter und schreibt dem AMS ein neues Vorgehen bei der Beschäftigung von Asylwerbern vor. Bisher durften sie nur als Saisonkräfte arbeiten. Künftig dürfen Asylwerber mit Abschiebeschutz auch andere Jobs ausüben, wenn sich kein Arbeitsloser dafür findet. Während Kocher meint, die bisher „strenge Praxis“ so beibehalten zu können, freuen sich die Grünen über zusätzliche Jobmöglichkeiten für Asylwerber.
„Bartensteinerlass ist Geschichte"
„Mit dem heutigen Tag ist der sogenannte ‚Bartensteinerlass‘, der Einschränkungen beim Arbeitsmarktzugang von Asylwerbenden vorgesehen hatte, Geschichte“, freute sich der Grüne Sozialsprecher Markus Koza in einer Aussendung am Mittwoch. Daran ändere auch Kochers Kommunikation nichts, denn der Erlass gebe lediglich die nach dem VfGH-Spruch geltende Rechtslage wieder: „Der Arbeitsmarktzugang für Asylwerber*innen ist durch den Verfassungsgerichtshof nun gesichert. Wir Grüne freuen uns über dieses Urteil, da der Zugang zu bezahlter Arbeit für die soziale Integration von Asylwerbenden von enormer Bedeutung ist.“
Zuvor hatte Kocher betont, dass es auch künftig keinen generellen Arbeitsmarktzugang für Asylwerber geben werde. Sie sollen nur dann arbeiten dürfen, wenn das AMS keine Arbeitslosen auf den Job vermitteln kann. Geregelt wird das in einem der APA vorliegenden Erlass, der nach Angaben des Ministeriums neben regulären Arbeitsplätzen auch für Lehrstellen gilt.
Arbeitsmarktprüfung vor Beschäftigung
Grundvoraussetzung für den Zugang von Asylwerbern zum Arbeitsmarkt ist, dass sie seit zumindest drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind und über einen Abschiebeschutz verfügen. Der Erlass stellt aber klar, dass sie nur nach einer „konsequenten Arbeitsmarktprüfung“ und nach einhelliger Zustimmung im AMS-Regionalbeirat beschäftigt werden dürfen.
Konkret soll das AMS den Unternehmen, die Asylwerber beschäftigen wollen, Ersatzarbeitskräfte aus den Reihen der bestehenden Arbeitslosen vermitteln - auch überregional. „Dabei sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die offene Stelle mit verfügbaren Inländerinnen/Inländern oder am Arbeitsmarkt integrierten Ausländerinnen/Ausländern zu besetzen“, schreibt Kocher.
Anträge von Unternehmen, die von vornherein keine Bereitschaft zur Beschäftigung dieser vermittelten Arbeitslosen zeigen, sollen abgelehnt werden, so Kocher mit Verweis auf entsprechende Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs.
Ziel des Erlasses ist laut Kocher, „die bisherige strenge Praxis im Vollzug beizubehalten“. Ob das gelingt, will sich das Ministerium vom Arbeitsmarktservice mit monatlichen Bilanzen über die Verfahrensergebnisse und die Beschlüsse des Regionalbeirats berichten lassen.
VfGH kippte Erlässe
Der Verfassungsgerichtshof hatte die bisher geltenden Erlässe, die Asylwerber vom Zugang zum Arbeitsmarkt außerhalb des Saisonnierbereichs ausgeschlossen hatten, aufgehoben. Die Erlässe waren nämlich zu weitreichend und hätten als Verordnungen erlassen werden müssen. Dies war laut Arbeitsministerium aber nicht möglich, weil das Ausländerbeschäftigungsgesetz keine entsprechende Verordnungsermächtigung vorsehe. (APA)