Preisanpassung

Einigung mit VKI zu Preisklausel: Geld retour für Verbund-Kunden

Preiserhöhungen bei Strom und Gas beschäftigten den OGH.
© Jens Büttner

Kunden müssen sich für die Überweisung ihrer Gutschrift bis Ende September beim VKI anmelden. Der Verbund schickt in den nächsten Tagen entsprechende Infos.

Wien – Auch der Verbund und der VKI haben sich im Streit um Preisanpassungsklauseln geeinigt. Betroffene Kunden erhalten für die Preiserhöhungen vom 1.4.2019, 1.6.2019 und 1.9.2019 Geld zurück, wie der VKI mitteilte. Für die Überweisung ihrer Gutschrift müssen sich Betroffene bis spätestens 30.9.2021 – kostenlos – beim VKI anmelden. Der Verbund schickt in den nächsten Tagen Infos an bestehende Kunden.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat bereits mit vielen Energieanbietern einen Vergleich abgeschlossen, die eine unzulässige Preisanpassungsklausel verwendet haben. Auch der Verbund habe bis Mai 2020 eine Klausel verwendet, die es ermöglichte, Preiserhöhungen ohne Obergrenze vorzunehmen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte im Herbst 2019 eine vergleichbare Klausel der niederösterreichischen EVN als gesetzwidrig beurteilt. Infrage standen dabei im Zeitraum April bis September durchgeführte Preiserhöhungen bei Strom und Gas.

Nun haben sich auch der Verbund und der VKI auf einen Vergleich geeinigt. „Wir haben mit Verbund eine konsumentenfreundliche Lösung für die Betroffenen gefunden, die lange Rechtsstreitigkeiten vermeidet“, so Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI, am Dienstag laut Pressemitteilung.

Auch ehemalige Kunden, die von der letzten Preiserhöhung noch betroffen waren, können per Anmeldung die vorgesehene Refundierung erhalten. Betroffene Haushalte mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch könnten in der Regel mit einer Kompensation von rund 82 Euro bei Strom und 52 Euro bei Gas rechnen, so der VKI. (APA)

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